Die eigenen Praxisräume verwirklichen. Die optimalen Praxisräume in der eigenen Wohnimmobilie verwirklichen oder im Bestand anmieten beginnt nicht erst bei der Praxisplanung.

Die Auswahl der richtigen Immobilie hat elementaren Einfluss auf die spätere Konzeption, Praxisplanung, Ihre Investitionen, Ihren Zeitaufwand und schützt vor düsteren Überraschungen im späteren Projektverlauf = Ergebnis.

Sie haben Ihre perfekte Praxisimmobilie gefunden? Sie planen Ihre Praxis im Erdgeschoss unterzubringen und im Obergeschoss zu wohnen? So oder ähnlich beginnen bundesweit zahlreiche Abenteuer. Welche Punkte Sie auf dem Weg zur eigenen Praxis beachten sollten und wie Sie bei der Auswahl einer Bestandsimmobilie vorgehen, erfahren Sie hier.

Zugang zur künftigen Praxisfläche barrierefrei möglich?

Baurechtlich ist die Fragestellung, ob eine Arzt- oder Zahnarztpraxis barrierefrei errichtet sein muss, klar formuliert und eindeutig mit ja zu beantworten. Diese Anforderung gründet in der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention zur Barrierefreiheit in Deutschland. Bauliche Anlagen zu denen Einrichtungen des Gesundheitswesens zählen, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei errichtet sein. Um dies in der späteren Praxisplanung berücksichtigen zu können, ist als erstes der barrierefreie Zugang von der Straße bis zur Nutzfläche gewährleistet oder zu mindestens konstruktiv möglich sein = Machbarkeitsprüfung.

Mehr Information finden Sie hier: Barrierefreiheit in der Arztpraxis

Raumprogramm und Flächenbedarf für die Praxisplanung kennen!

Die Frage nach der Mindestgröße einer Praxisfläche, oder wie groß muss eine Arztpraxis mindestens sein, ist zu Beginn der Praxisflächen- und Standortsuche neuer Praxisräume zu stellen. Je nach Fachrichtung und Praxisgröße benötigen Sie unterschiedliche ärztliche/ medizinische/ technische Funktionsbereiche. Diese sind zum größten Teil für den Praxisalltag notwendige Bereiche, wie ein Empfang, Toilettenanlagen, Labore oder Instrumentenaufbereitung. Optional ist die Anzahl von Behandlungs- und Untersuchungsräumen bis hin zu einem Praxisverwaltungsbereich oder Arztbüro. Raumgrößen, Bewegungsflächen oder Tageslicht ergeben sich anhand der allgemein gültigen Arbeitsstättenverordnung (ASR) und weiterer Normen, Verordnungen oder anhand der RKI-Empfehlungen. Unter 140 m² Nutzfläche lassen sich medizinischen Einrichtungen in der Regel nicht konzipieren.

Mehr Information finden Sie hier: Flächenbedarf von Facharztpraxen

Tageslichtanteil und Planungsfreiheit – die Faktoren der optimalen Praxisplanung.

Der Tageslichtanteil ist mindestens von zwei Seiten des Gebäudes notwendig. Besser ist ein dreiseitiger oder umlaufende Fensteranteil für die Nutzungseinheit. Die Anzahl der Fensterflächen ist in der Konzeption interessant für eine optimale Anordnung aller Praxisräume mit natürlichem Tageslicht und der Möglichkeit für eine natürliche Fensterlüftung der Praxisräume. Innenliegende Funktionsräume sollten sich auf untergeordnete Bereiche wie WC-Anlagen, Server- und Technikräume, Lagerflächen oder auch einen Röntgenraum entfallen.

Mehr Information finden Sie hier: Der optimale Praxisgrundriss

Raumhöhe und zusätzlicher Installationsraum für die Praxismedien Medien beachten.

Geräteintensive medizinische Fachrichtungen benötigen zahlreiche Medien für Wasser-, Abwasser-, Elektroinstallationen, Datennetzwerk, Beleuchtung, Be- und Entlüftung oder für medizinische Gase. Hierzu können sowohl der Deckenzwischenraum und/ oder der Fußbodenaufbau genutzt werden. Voraussetzung für Installationsräume sind zunächst der tatsächliche Korridor in den unterschiedlichen Medien inkl. Kreuzungspunkte und verschiedenen Höhenniveaus geplant werden können. Wichtig hierbei ist gleichzeitig der Blick zum Brandschutz und möglicher Brandlasten in den künftigen Installationsbereichen. Die notwendige Mindestraumhöhen sind der jeweiligen Landesbauordnung zu entnehmen, bei vorwiegend stehender Arbeitstätigkeiten sind diese ggf. Höher einzuplanen. Diesen komplexen Zusammenhang, der sich aus den Nutzeranforderungen, der Haustechnik und baurechtlichen Aspekten zusammenspielt ist ebenso frühzeitig im Entwurfsstadium in allen wesentlichen Merkmalen zu prüfen = Machbarkeitsprüfung.

Deckentraglast bei erhöhte Punktlasten, beispielsweise für den Zahnarztstuhl checken.

Im zahnmedizinischen Bereich ist die Fragestellung nach der tatsächlich vorhanden Deckentraglast und der vom Hersteller vorgegebenen Traglast zu beachten. Für gewöhnlich finden sich in Bürogebäuden mit massiven Stahlbetondecken Traglasten mit 2 bis 3 kN/m² wieder. Soll Wohnraum zur Praxis umgemünzt werden, so liegen die Werte meist unter 2 kN/m². Im Altbau mit Holzbalkendecken oder im Erdgeschoss mit Kappendecken ist der Statiker ebenso gefragt. Dies ist im Zuge der frühen Praxisplanung ebenso mit zu beachten und damit frühzeitig die Frage abzuklären, in wie weit und mit welchen konstruktiven und finanziellen Aufwand wich dies bewerkstelligen lässt = Machbarkeitsprüfung.

Mehr Information finden Sie hier: Mindestbelastbarkeit von Fußböden

Praxisplanung = Umnutzung sind in der Regel bauantragspflichtig!

Die Barrierefreie Erschließung der künftigen Praxisfläche, Anzahl von Stellplätzen, die Gebäudeklasse, die Nutzflächengröße, Flucht- und Rettungswege oder Statische Eingriffe bzw. Deckentraglasten bis hin zu Punkten des Denkmalschutzes werden bei der baulichen Veränderung und Nutzungsänderung vorhandener Nutzflächen zum Tragen kommen. Daher ist es zu empfehlen diese Punkte parallel zu einer anstehenden Praxisplanung mit abzuprüfen (Machbarkeitsprüfung).

Mehr Information finden Sie hier: Bauantrag und Nutzungsänderung für Praxisräume

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Eine zweite Meinung zur Praxisstandortauswahl erhalten Sie hier schnell und zuverlässig.

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Mein langjähriger und interdisziplinärer Erfahrungsschatz, zahlt sich für Sie bereits zu Beginn der Standortbewertung und Standortauswahl aus.

Als Ergebnis erhalten Sie eine in allen wesentlichen Merkmalen nicht mehr entscheidend korrekturbedürftige Auskunft und damit eine solide und sichere Entscheidungsgrundlage.

Mehr Information finden Sie hier: Zweite Meinung zum Praxisstandort