Flurbreiten, Bewegungsflächen und Platzbedarf in der Arztpraxis

Barrierefreiheit

DIN 18040-1 Flächen, Platzbedarf

Verkehrsflächen und Bewegungsflächen müssen für die Personen (z.B. zu Fuß, mit Rollstuhl, Rollator, Gehhilfe) bemessen werden, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern.

Flächen, Platzbedarf nach DIN 18040-1 Angaben:
Für Platzbedarf und Bewegungsflächen ohne Richtungsänderung ≥ 120 cm
Für den Platzbedarf zum Wenden eines Rollstuhls 150 cm x 150 cm
Für übrige Nutzer z.B. auch für Nutzer mit Rollator 120 cm x 120 cm
Die Bewegungsflächen im Begegnungsfall zweier Rollstuhlfahrer 180 cm x 180 cm
Durchgangsbreiten und lichte Türbreiten für Rollstuhlfahrer ≥ 90 cm

In der ratifizierten Behindertenrechtskonvention (BRK) legt Art. 9, Absatz 1 dar, in welchen Bereichen die Vertragsstaaten auf jeden Fall Barrierefreiheit schaffen müssen. Dazu gehören medizinische Einrichtungen wie Ärztehäuser und Arztpraxen. Der gleichberechtigte Zugang zu Leistungen des Gesundheitswesens wird in Art. 25 der Konvention gefordert.

Flucht- und Rettungswege

Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

Tabelle 1: Mindestbreite der Fluchtwege

Nr. Anzahl der Personen (Einzugsgebiet)  Lichte Breite (in m)
1 bis 5 0,875 m
2 bis 20 1,0 m
3 bis 200 1,20 m
4 bis 300 1,8 m
5 bis 400 2,4 m

Die Mindestbreite der Fluchtwege bemisst sich nach der höchstmöglichen Anzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen müssen.