Welche Räume und Mindestflächen benötigt eine moderne Arztpraxis?

Eine Arztpraxis ist wie jeder andere stationäre gewerbliche Betrieb zunächst eine Arbeitsstätte.

Durch die Charakteristik der jeweiligen medizinischen Fachrichtungen, technischen Ausstattung und personeller Größe ist der Flächenbedarf für jede Praxis unterschiedlich.

Wichtig zu wissen ist die baurechtliche Einordnung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis als öffentlichen Einrichtung des Gesundheitswesens. Auf Grundlage dieser Zuordnung ergeben sich für eine Praxis erhöhte Anforderungen, im Vergleich zu einer Steuerkanzlei oder Büronutzung.

Welche Räume braucht einer Arztpraxis mindestens

Die Antwort darauf, welche Räume eine Arztpraxis per Gesetz/ Verordnung zwingend vorzuhalten und welche individuell in Art und Funktion einzuplanen sind, erhalten Sie hier.

Die Frage nach der Mindestraumanzahl in einer Praxis stellt sich oftmals in Verbindung der Mindestgröße und der Illusion, auf 89 m² einen sinnvollen Praxisbetrieb organisieren zu können. Eine „Tiny-Praxis“ kann gut funktionieren mit einer/m Patient*in ohne Praxismitarbeiter*in. Da Ihre betriebliche Organisation in der Regel ein Praxisteam, mehrere Patienten und Funktionsbereiche beinhaltet, sollten Sie den Traum einer Tiny-Praxis unter 140 m² streichen.

Aufbau einer Praxis als Arbeitsstätte

Zwingende Räume für eine Arztpraxis sind zunächst die, welche bau- und damit öffentlich Nutzungsrechtlich relevant sind, sowie die, die für die Durchführung der fachärztlichen Grundversorgung notwendig sind. Ergo, ein zusätzliches Arztbüro oder Backoffice fallen nicht in den Maßstab der zwingend notwendigen Räume einer Arztpraxis.

Welche Praxisräume muss es geben

Baurechtlich ist zunächst die Arbeitsstättenverordnung heranzuziehen. Die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Darauf aufbauend und im Detail konkretisierend sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) die Anforderungen wie zur Raumtemperatur, Bewegungsflächen, Beleuchtung, Lüftung und viele Punkte mehr konkretisiert.

Mitarbeiter*innen und Anforderungen an die Arztpraxis als Arbeitsstätte

Eine Arbeitsstätte ist eine dauerhafte betriebliche Einrichtung einer Arbeitgeberin oder Arbeitsgebers und impliziert, dass Beschäftigte gleichzeitig tätig sind. In einer Arztpraxis sind in aller Regel neben  Behandler*in medizinisches Personal (MFA) tätig. Damit muss eine Arztpraxis den Mindestanforderungen (ArbStättV) entsprechen. Bezogen auf die Räume in einer Arztpraxis sind hier lediglich das Personal-WC, eine Umkleidemöglichkeit für den Wechsel von der Straßen- zur Praxiskleidung, zu nennen. Die Raumabmessung und Bewegungsflächen sind an die Anzahl der Mitarbeiter*innen gekoppelt. In „herkömmlichen“ Einzelpraxen liegt die Anzahl der Beschäftigten meist unter der magischen Grenze von 9 Personen. Ab zehn Mitarbeiter*innen kommen nach Geschlecht getrennt Umkleide- und Sanitärräume zum Tragen. Damit ist im weitesten Sinne auch mindestens ein Praxiseingang und damit der Praxiseingangsbereich zum Erreichen der Arbeitsstätte als notwendiger Raum aufzuführen.

Baurechtlich Anforderungen an eine Arztpraxis

Baurechtlich ist eine Arztpraxis barrierefrei zu errichten, dies setzt voraus, dass eine Arztpraxis in den für den allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei ist. Damit kommt ein weiterer notwendiger Raum für die Arztpraxis ins Spiel, dass barrierefrei Patienten-WC. Um innerhalb der Praxis die wenigen bisher aufgeführten Räume zu erreichen, benötigt es als weiteren und zentralen notwenigen Raum einen Praxisflur, welcher mit seinen Lauf- und Verkehrswegen die einzelnen Praxisräume und Bereiche verbindet und ebenso als Fluchtweg zu mind. einen baulichen Rettungsweg oder direkt ins Freie führt.

Für den Praxisbetrieb notwendige Räume

Die Arbeitsbereiche, sowohl für die Angestellten einer Praxis und der Behandler*in werden in der ArbStättV und ASR namentlich nicht aufgeführt. Das heißt, es gibt damit keine Vorschrift, wie viele Empfangsbereiche, Labore, Untersuchungs- und Sprechzimmer, Lager, Serverräume oder Archive es in einer Praxis geben muss. Dies Bereiche kann man genau genommen nicht zu den notwendigen Räumen einer Praxis zählen, gleich wenn hier praktiziert und im wirtschaftlichen Kontext abrechenbare Leistungen erbracht werden oder zu mindestens für den Praxisbetrieb anderweitig notwendig sind. Das heißt aber nicht, dass für diese Bereiche keine Anforderungen, Regelungen und Normen gelten. In Deutschland ist in der Regel alles geregelt. So auch die zahlreichen Regelungen an das Raumklima, Bewegungsflächen, Beleuchtung usw. …., für jeden der zusätzlichen Arbeits-, Funktions-, Verwaltung-, Lager und Technikbereiche einer Praxis.

Praxisräume nach ArbStättV und ASR

Räume

Fläche Ø

Patienten-WC, barrierefrei6,50 m²
Personal-WC / Vorraum3,50 m²
Pausenraum10,00 m²
Umkleideraum6,00 m²
Lauf- und Verkehrswege27,00 m²
Eingangsbereich12,00 m²

Summe ca.:

65,00 m²

Weitere Praxisräume (variabel)

Räume

Fläche Ø

Empfang12,00 m²
Garderobe1,00 m²
Warten20,00 m²
2-3 Sprechzimmer45,00 m²
EKG, Ergometrie, Lufu14,00 m²
Labor, Blut, Inusion9,00 m²
Schreiben / Backoffice9,00 m²
Archiv / Lager5,00 m²
Server-/Technikraum5,00 m²
Lagerraum5,00 m²
Putzmittelraum2,00 m²

Summe ca.:

127,50 m²