Gerade bei Praxisflächen reicht es nicht, auf nominelle Quadratmeter, DIN-Begriffe oder Vertragsangaben zu schauen. Entscheidend ist, ob die reale Fläche das geplante Raumprogramm, die internen Abläufe und die spätere Entwicklung der Praxis überhaupt trägt.
Wer dieses Thema vertieft verstehen möchte, findet hier den ausführlichen Hauptartikel: Gewerbemietvertrag Praxisfläche: Warum Exposé und Realität oft nicht zusammenpassen.
Warum Praxisfläche Mietvertrag prüfen sinnvoll ist
- Exposéfläche nicht mit real nutzbarer Praxisfläche verwechseln
- Flächenbegriffe im Mietvertrag nicht nur formal, sondern funktional einordnen
- Grundriss und Raumprogramm gemeinsam prüfen
- nicht nur die Miete, sondern die tatsächliche Tragfähigkeit der Fläche bewerten
Gerade wenn eine Fläche auf den ersten Blick passend wirkt, lohnt sich eine frühe fachliche Prüfung. Denn viele Probleme entstehen nicht erst im Mietvertrag, sondern schon bei der falschen Einordnung der Fläche vor jeder verbindlichen Entscheidung.
Passend dazu auch: Praxisfläche prüfen: Warum viele Praxisprojekte früh scheitern.
Auch öffentlich-rechtliche und arbeitsstättenbezogene Anforderungen sollten früh eingeordnet werden, beispielsweise auf Grundlage der Arbeitsstättenverordnung.