Heilberufe Projekt GmbH
Stand: 05.10.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beratungs-, Konzeptions-, Analyse-, Koordinations-, Planungsbegleitungs- und sonstigen fachlichen Leistungen der Heilberufe Projekt GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Dazu zählen insbesondere selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgesellschaften, Medizinische Versorgungszentren, sonstige Betreiber medizinischer Einrichtungen sowie gewerblich tätige Eigentümer und Immobilienakteure. Bei natürlichen Personen in Gründung oder Niederlassung ist maßgeblich, ob sie bei Abschluss des konkreten Vertrags als Unternehmer handeln. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Heilberufe Projekt GmbH ihrer Geltung zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
1.3 Für gesonderte Kauf-, Liefer- und Produktleistungen können besondere Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Ihr Anwendungsbereich und ihr Verhältnis zu diesen AGB richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Aus diesen AGB folgt keine automatische Einbeziehung weiterer Bedingungen einer Marke, Website oder eines Shops.
2. Vertragsgegenstand und Leistungscharakter
2.1 Die Heilberufe Projekt GmbH erbringt fachliche Leistungen im Bereich Heilberufe, Gesundheitsimmobilien sowie Praxis-, MVZ-, Labor-, Behandlungs- und sonstiger medizinischer Nutzflächen. Art, Umfang, Ergebnisse und Grenzen der beauftragten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag einschließlich der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
2.2 Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- fachliche Beratung und Einordnung von Standorten und Praxisflächen;
- medizinische Nutzungs-, Raum-, Ablauf- und Organisationskonzepte;
- Ermittlung und Abstimmung nutzerseitiger Anforderungen an technische Anschlüsse und Schnittstellen;
- Flächen-, Ausbau-, Einrichtungs- und Funktionskonzepte;
- fachliche Stellungnahmen zu baulichen, technischen, konstruktiven und organisatorischen Fragen;
- Erstellung von Skizzen, Plänen, Zeichnungen, Tabellen, Baubeschreibungen, Analysen, Varianten und Entscheidungsvorlagen;
- auftraggeberseitige Projektstrukturierung, Koordination und Steuerung im vereinbarten Umfang;
- Abstimmungen mit Auftraggebern, Nutzern, Vermietern, Planern, Fachplanern, Behörden, Lieferanten und sonstigen Projektbeteiligten.
2.3 Soweit eine beratende, analysierende oder begleitende Tätigkeit vereinbart ist, wird deren fachgerechte Erbringung geschuldet. Soweit der Vertrag die Herstellung eines bestimmten Arbeitsergebnisses als Erfolg zum Gegenstand hat, richten sich die entsprechenden Pflichten nach dem vereinbarten Leistungsinhalt und den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Bezeichnung einer Leistung als Beratung, Dienstleistung oder Pauschalleistung entscheidet für sich allein nicht über ihre rechtliche Einordnung.
2.4 Ein bestimmter wirtschaftlicher Gesamterfolg, eine Finanzierungszusage, eine behördliche Genehmigung oder ein bestimmtes Verhalten Dritter wird nicht allein durch die Beauftragung einer fachlichen Leistung zugesagt. Konkret vereinbarte Leistungsergebnisse sowie eigene Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
2.5 Das Mandat bestimmt, ob eine begrenzte Diagnose oder Strukturierung, eine einzelne Fachleistung oder eine weiterführende Projektbegleitung beauftragt ist. Die bloße Teilnahme an Besprechungen oder die Abstimmung einzelner Sachfragen begründet für sich allein keine umfassende Projektleitungs- oder Vertretungsbefugnis. Änderungen des Mandats sind zwischen den Parteien abzustimmen und sollen zur Nachvollziehbarkeit in Textform dokumentiert werden.
3. Leistungsgrenzen, Fachplanung und Beratungsbefugnisse
3.1 Nutzerkonzeption, Schnittstellenkoordination, Projektsteuerung, Objektplanung, Fachplanung und Bauüberwachung sind unterschiedliche Aufgaben. Welche Aufgaben die Heilberufe Projekt GmbH übernimmt, ist im jeweiligen Vertrag festzulegen. Die Verantwortung anderer beauftragter Fachbeteiligter wird durch eine koordinierende Tätigkeit nicht ersetzt.
3.2 Konzeptionelle, technische und zeichnerische Arbeitsergebnisse dienen dem jeweils vereinbarten Bearbeitungsstand und Verwendungszweck. Eine Freigabe zur Abstimmung ist keine Freigabe zur baulichen Ausführung. Ob Unterlagen für Genehmigung, Vergabe oder Ausführung bestimmt sind, muss aus dem vereinbarten Leistungsumfang und dem jeweiligen Ausgabestand hervorgehen.
3.3 Objekt- und Fachplanung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Bauleitung einschließlich einer öffentlich-rechtlichen Bauleiterfunktion, Fachbauleitung sowie Bau- und Objektüberwachung gehören nur zum Auftrag, soweit sie tatsächlich vereinbart sind und die erforderlichen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften und der HOAI richtet sich nach den tatsächlich vereinbarten Leistungen und wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
3.4 Eigenständige Rechtsberatung, Steuerberatung, Anlageberatung, Versicherungsberatung und Finanzierungsberatung werden im Rahmen dieser Leistungen nicht angeboten. Eine gesonderte Beauftragung ersetzt keine gesetzlich erforderliche Befugnis. Hinweise auf rechtliche, steuerliche, finanzielle oder genehmigungsbezogene Klärungsbedarfe dienen der fachlichen Projektkoordination und ersetzen keine Prüfung durch die jeweils hierzu befugten Fachpersonen. Gesetzlich zulässige rechtliche Nebenleistungen im Sinne des § 5 RDG bleiben auf die Grenzen der jeweiligen Befugnis beschränkt.
3.5 Die fachliche Einordnung erkennbarer Genehmigungsanforderungen stellt keine behördliche Entscheidung und keine Zusicherung einer Genehmigung dar. Erforderliche rechtliche Prüfungen, Fachnachweise und Genehmigungen sind durch die zuständigen Fachpersonen beziehungsweise Behörden vorzunehmen.
3.6 Der Auftraggeber beauftragt die erforderlichen weiteren Fachbeteiligten, soweit deren Beauftragung nicht anderweitig vereinbart ist. Die Heilberufe Projekt GmbH weist im Rahmen ihres Mandats auf erkennbaren zusätzlichen Klärungs- und Beauftragungsbedarf hin.
4. Nutzerkonzeption, Entscheidungen und Freigaben
4.1 Medizinische Nutzungs-, Raum-, Ablauf-, Organisations- und Medizintechnikkonzepte entstehen regelmäßig in einem abgestimmten Entwicklungsprozess. Die Heilberufe Projekt GmbH entwickelt auf Grundlage der verfügbaren und im vereinbarten Umfang geprüften Informationen Konzepte, Varianten, Empfehlungen und Entscheidungsvorlagen.
4.2 Der Auftraggeber teilt seine betrieblichen Anforderungen, medizinischen Abläufe, Prioritäten, Ausschlusskriterien, Wünsche, Bedenken und entscheidungsrelevanten Informationen rechtzeitig und nach seinem Kenntnisstand vollständig und zutreffend mit. Unsichere, vorläufige oder noch zu bestätigende Angaben sind als solche kenntlich zu machen.
4.3 Die interne Willensbildung und die unternehmerischen Entscheidungen verbleiben beim Auftraggeber. Die Heilberufe Projekt GmbH unterstützt diese durch die vertraglich geschuldete Aufbereitung, fachliche Bewertung und Beratung. Entscheidungen und Freigaben des Auftraggebers beseitigen keine Verantwortung der Heilberufe Projekt GmbH für eigene Pflichtverletzungen.
4.4 Zielkonflikte zwischen Nutzung, Gebäude, Technik, Erschließung, Fläche, Budget, Terminen, Genehmigungsanforderungen und Betreiberinteressen werden im beauftragten Umfang aufgezeigt und bewertet. Eine in jeder Hinsicht optimale oder von sämtlichen Beteiligten akzeptierte Lösung wird ohne entsprechende Vereinbarung nicht zugesagt.
4.5 Projektstände, wesentliche Annahmen, offene Punkte, Entscheidungen und Freigaben sollen nachvollziehbar dokumentiert werden. Schweigen gilt nicht als Freigabe. Gesetzliche Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt. Weicht der Auftraggeber von einer fachlichen Empfehlung ab, sind erkennbare Folgen und erforderliche Änderungen im Rahmen des Mandats zu erläutern und abzustimmen.
5. Mitwirkung und Projektorganisation
5.1 Eine rechtzeitige und abgestimmte Mitwirkung des Auftraggebers ist Voraussetzung für einen geordneten Projektablauf. Die Parteien legen die für den Auftrag erforderlichen Informations-, Entscheidungs- und Kommunikationswege fest.
5.2 Der Auftraggeber hat insbesondere:
- benötigte Unterlagen, Pläne, Bestandsinformationen und Projektvorgaben rechtzeitig bereitzustellen;
- medizinische, organisatorische und betriebliche Abläufe zu erläutern;
- entscheidungsbefugte Ansprechpartner und deren Zuständigkeiten zu benennen;
- erforderliche Nutzer, Betreiber und interne Entscheidungsträger einzubinden;
- Rückmeldungen innerhalb vereinbarter oder angemessener Fristen zu geben;
- widersprüchliche interne Anforderungen zu klären;
- erforderliche Entscheidungen und Freigaben zu treffen;
- Änderungen von Grundlagen und bereits getroffenen Entscheidungen unverzüglich mitzuteilen.
5.3 Erkennt die Heilberufe Projekt GmbH fehlende, verspätete oder widersprüchliche Mitwirkung, weist sie auf das Hindernis und die erkennbaren Auswirkungen hin. Die Parteien stimmen das weitere Vorgehen ab. Eine Einschränkung des vereinbarten Leistungsumfangs oder der geschuldeten Bearbeitungstiefe erfolgt nicht einseitig. Vergütungs- und Terminfolgen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.
5.4 Befugnisse zur direkten Sachklärung mit Dritten, zur Erteilung von Weisungen oder zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen sind voneinander zu unterscheiden und im Mandat festzulegen. Ohne entsprechende Vollmacht werden keine Verträge, Bestellungen, Kostenfreigaben oder sonstigen rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen des Auftraggebers abgegeben.
6. Zusammenarbeit mit Dritten
6.1 Andere Projektbeteiligte bleiben für ihre jeweiligen Leistungen und Entscheidungen verantwortlich. Eine Abstimmung oder Koordination durch die Heilberufe Projekt GmbH bedeutet keine vollständige Übernahme dieser Fachaufgaben.
6.2 Für Pflichtverletzungen eigenständig vom Auftraggeber oder anderen Beteiligten beauftragter Dritter haftet die Heilberufe Projekt GmbH nicht allein aufgrund ihrer Mitwirkung am Projekt. Unberührt bleiben ihre eigenen vertraglichen Auswahl-, Prüf-, Hinweis-, Koordinations- und Überwachungspflichten sowie die gesetzliche Zurechnung des Verschuldens ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für die Haftung gilt Ziffer 11.
6.3 Angaben und Arbeitsergebnisse Dritter werden in dem Umfang geprüft, der zur Erfüllung des eigenen Auftrags erforderlich ist. Eine vollständige technische, rechtliche oder fachplanerische Prüfung gehört nur insoweit zur Leistung, wie sie vereinbart und rechtlich zulässig ist. Im Rahmen der beauftragten Tätigkeit erkennbare Widersprüche, Lücken und Risiken werden benannt; unsichere Grundlagen und notwendige weitere Fachprüfungen werden kenntlich gemacht.
7. Arbeitsergebnisse, Nutzungsrechte und Quelldateien
7.1 Arbeitsergebnisse sind für das konkret beauftragte Projekt, den vereinbarten Verwendungszweck und den ausgewiesenen Bearbeitungsstand bestimmt. Entwürfe und Zwischenstände sind entsprechend gekennzeichnet.
7.2 Die Übergabe erfolgt im vereinbarten Format, ansonsten in einer für den Vertragszweck geeigneten Ausgabeform, regelmäßig als PDF. Erforderliche Übergabeformate und Schnittstellen sind im Leistungsumfang festzulegen.
7.3 Ein Anspruch auf native Bearbeitungsdateien, insbesondere DWG-, DXF-, CAD-, BIM-, offene Office-, Berechnungs- oder Modelldateien, richtet sich nach der Vereinbarung und dem Vertragszweck. Soweit ihre Herausgabe nicht bereits geschuldet ist, bedarf sie einer ergänzenden Vereinbarung über Umfang, Nutzungsrechte und gegebenenfalls Vergütung. Interne Werkzeuge, allgemeine Vorlagen und nicht projektbezogene Methodenunterlagen gehören nicht allein wegen ihrer Verwendung zu den herauszugebenden Ergebnissen.
7.4 Der Auftraggeber erhält die für das vereinbarte Projekt und den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Während der Vertragsdurchführung dürfen vereinbarungsgemäß übergebene Ergebnisse im für die Projektabwicklung erforderlichen Umfang genutzt werden. Die dauerhafte Rechteeinräumung steht, soweit rechtlich zulässig und nicht anders vereinbart, unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der auf die jeweiligen Ergebnisse entfallenden fälligen und berechtigten Vergütung. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
7.5 Die Weitergabe an erforderliche Projektbeteiligte sowie die für das vereinbarte Projekt notwendige Weiterbearbeitung sind im Rahmen des Vertragszwecks zulässig. Bearbeitungen durch Dritte müssen als solche erkennbar bleiben. Eine Nutzung für andere Projekte oder eine darüber hinausgehende Verwertung bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit hierfür Rechte der Heilberufe Projekt GmbH erforderlich sind.
7.6 Rechte an vorbestehenden Methoden, Vorlagen, Standards und sonstigen Arbeitsmitteln verbleiben bei der Heilberufe Projekt GmbH beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Ein urheberrechtlicher Schutz wird nur beansprucht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die nach diesen AGB eingeräumte projektbezogene Nutzung bleibt unberührt. Rechtmäßig angebrachte Urheber- und Herkunftsvermerke sind zu erhalten.
8. Vergütung, Änderungen und Budget
8.1 Die Vergütung erfolgt nach dem vereinbarten Modell, insbesondere nach Zeitaufwand, als Pauschale oder für abgegrenzte Leistungspakete. Bei Zeitvergütung gelten die vereinbarten Stundensätze und Abrechnungseinheiten. Abgerechnet wird der tatsächlich angefallene, dem Auftrag zuzuordnende und nach der Vereinbarung vergütungsfähige Aufwand.
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird monatlich abgerechnet. Bei Zeitvergütung wird ein nachvollziehbarer Tätigkeitsnachweis beigefügt; bei Pauschalen oder Leistungspaketen richtet sich der Nachweis nach dem vereinbarten Leistungs- und Zahlungsplan.
8.3 Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten, Auslagen und Fremdleistungen werden nach der hierfür getroffenen Vereinbarung abgerechnet. Voraussehbare, noch nicht vereinbarte Zusatzkosten werden vor ihrer Veranlassung abgestimmt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.4 Eine Pauschale oder ein Leistungspaket beschreibt den vereinbarten Preis und Leistungsumfang. Daraus folgt für sich allein weder eine Garantie für den Gesamterfolg des Projekts noch der Ausschluss werkvertraglicher Pflichten. Ob ein Budget als verbindliche Obergrenze oder als vorläufige Aufwandsschätzung gilt, ist im Auftrag festzulegen.
8.5 Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden hinsichtlich Inhalt, Vergütung und erkennbarer Terminfolgen vor ihrer Ausführung abgestimmt und sollen in Textform dokumentiert werden. Die Beseitigung eigener, von der Heilberufe Projekt GmbH zu vertretender Mängel ist keine zusätzlich vergütungspflichtige Leistung. Gesetzliche Ansprüche wegen unterlassener Mitwirkung oder sonstiger Vertragsverletzungen bleiben unberührt.
8.6 Zeichnet sich eine Überschreitung des vereinbarten Budgets oder einer Aufwandsschätzung ab, informiert die Heilberufe Projekt GmbH den Auftraggeber rechtzeitig über Ursache, Bearbeitungsstand und Handlungsoptionen. Vereinbarte Budgetwarnschwellen sind einzuhalten. Eine verbindliche Budgetobergrenze wird nicht ohne entsprechende Vereinbarung erhöht.
8.7 Für eine Fortsetzung über die beauftragte Phase oder den vereinbarten Leistungsumfang hinaus ist eine Anschlussvereinbarung erforderlich. Noch offene Aufgaben, erforderliche Entscheidungen und Übergaben sollen bei Abschluss der Phase dokumentiert werden.
9. Termine und Fristen
9.1 Vereinbarte verbindliche Termine und Fristen sind einzuhalten. Vorläufige Terminannahmen und Szenarien sind als solche kenntlich zu machen. Fehlt eine Terminvereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Behindern fehlende Mitwirkung, ausstehende Beiträge Dritter oder geänderte Projektgrundlagen die Leistungserbringung, werden Ursache, voraussichtliche Dauer und erkennbare Terminfolgen mitgeteilt und das weitere Vorgehen abgestimmt. Eine Terminverlängerung kommt nur in Betracht, soweit die Behinderung die Leistung tatsächlich beeinflusst und die Heilberufe Projekt GmbH sie nicht zu vertreten hat. Eigene Koordinations- und Schadensminderungspflichten bleiben unberührt.
9.3 Für Verzögerungsschäden gilt Ziffer 11. Die bloße Beteiligung Dritter oder eine Änderung von Projektgrundlagen schließt die Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen nicht aus.
10. Leistungsstörungen, Beendigung und Übergabe
10.1 Bei wesentlichen Hindernissen oder Abweichungen vom vereinbarten Arbeitsrahmen werden zunächst Sachverhalt, Folgen und erforderliche Abhilfe geklärt. Soweit geboten, wird eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt. Eine Leistungsunterbrechung oder Vertragsbeendigung ist nur auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage zulässig. Die berechtigten Interessen beider Parteien sind zu berücksichtigen.
10.2 Kündigung, Vergütung und sonstige Folgen einer Vertragsbeendigung richten sich nach dem jeweiligen Vertragstyp, wirksamen individuellen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften. Abgerechnet werden die danach vergütungsfähigen Leistungen und Ansprüche. Gesetzliche Kürzungen, Anrechnungen sowie Rechte wegen Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
10.3 Bei Beendigung werden der erreichte Bearbeitungsstand, wesentliche offene Punkte und die vereinbarungsgemäß herauszugebenden Ergebnisse geordnet übergeben. Nutzungsrechte und Herausgabeansprüche richten sich nach Ziffer 7 und den gesetzlichen Vorschriften. Bereits entstandene Rechte an bezahlten Ergebnissen entfallen nicht allein durch die Beendigung.
10.4 Eine über die geschuldete Übergabe hinausgehende Einarbeitung eines Nachfolgers oder sonstige zusätzliche Unterstützung bedarf einer Vereinbarung über Umfang und Vergütung, soweit sie nicht bereits vertraglich oder gesetzlich geschuldet ist.
11. Haftung
11.1 Die Heilberufe Projekt GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Entsprechendes gilt im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Heilberufe Projekt GmbH außerhalb der Fälle nach Ziffer 11.1 nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.3 Die Verantwortung des Auftraggebers für seine Entscheidungen sowie die Verantwortung anderer Fachbeteiligter lassen die Haftung der Heilberufe Projekt GmbH für eigene Pflichtverletzungen und gesetzlich zurechenbares Verhalten ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen unberührt. Ein Mitverschulden des Auftraggebers wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
11.4 Prognosen, Varianten, Kosten- und Terminannahmen beruhen auf dem jeweils angegebenen Informations- und Bearbeitungsstand. Wesentliche Annahmen, Unsicherheiten und Grenzen werden im beauftragten Umfang kenntlich gemacht. Eine Prognose ist ohne entsprechende Vereinbarung keine Garantie; die Pflicht zur fachgerechten Erarbeitung und Erläuterung bleibt bestehen.
12. Vertraulichkeit und Projektinformationen
12.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung oder andere rechtlich zulässige Zwecke. Eine unbefugte Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
12.2 Die für die Vertragsdurchführung erforderliche Weitergabe an Projektbeteiligte oder eingesetzte Dienstleister ist im vereinbarten Umfang und unter Beachtung der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und bestehender Schutzrechte zulässig. Vertrauliche Informationen sind auf den jeweils erforderlichen Umfang zu begrenzen. Die projektbezogenen Nutzungsrechte nach Ziffer 7 bleiben unberührt.
12.3 Kundenbeziehungen, Projektinhalte und Arbeitsergebnisse werden ohne entsprechende Zustimmung nicht als identifizierbare öffentliche Referenzen verwendet. Eine interne Weiterentwicklung allgemeiner Methoden darf keine vertraulichen oder personenbezogenen Informationen offenlegen und keine Rechte des Auftraggebers verletzen.
13. Vertragsunterlagen und Rangfolge
13.1 Individuelle Vereinbarungen im Sinne des § 305b BGB haben stets Vorrang. Dies gilt unabhängig von ihrer Form, soweit keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Dokumentationsabreden in diesen AGB ändern daran nichts.
13.2 Im Übrigen gelten die von beiden Parteien vereinbarten Auftragsunterlagen, insbesondere das angenommene Angebot, die Leistungsbeschreibung und eine vereinbarte projektspezifische Organisationsanlage, vorrangig vor diesen AGB. Widersprüche zwischen Auftragsunterlagen werden vor Ausführung der betroffenen Leistung geklärt. Eine einseitig abweichende Auftragsbestätigung ändert den Vertrag nicht automatisch.
13.3 Maßgeblich ist die in den jeweiligen Vertrag einbezogene Fassung dieser AGB. Eine spätere Aktualisierung auf der Website ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht.
14.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der Heilberufe Projekt GmbH Gerichtsstand, soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richten sich der Fortbestand des Vertrags und die Folgen der Unwirksamkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.