Planung Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis: Mindestgröße und Tipps zur optimalen Raumnutzung

Sie planen, eine Arzt- oder Zahnarztpraxis zu gründen, eine Praxisübernahme oder Ihre vorhandene Praxis zu erweitern? Dann sollten Sie sich bewusst sein, dass es bestimmte Anforderungen an Arbeitsräume gibt, die Sie bei der Planung und Einrichtung Ihrer Praxis berücksichtigen müssen.

Mindestgröße von Arztpraxen: Faktoren und individuelle Bedürfnisse bei der Entscheidung über die Größe Ihrer Praxis

Eine gesetzliche Vorschrift zur Mindestgröße von Arzt- und Zahnarztpraxen gibt es nicht. Die Größe solcher Einrichtungen hängt von verschiedenen Faktoren wie der Fachrichtung, der Anzahl der Behandler, der MFA und der technischen Ausstattung ab. Kleine Praxen können eine Fläche von 100-120 m² haben, während größere Praxen mehrere hundert Quadratmeter umfassen können. Die endgültige Entscheidung über die Größe der Praxis hängt von den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Arztes, der Praxis und der Verfügbarkeit von Flächen ab.

Bemerkung: Bei der Planung und Einrichtung medizinischer Einrichtung gelten dennoch bestimmte Anforderungen an Arbeitsräume, die sich aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) oder der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergeben. Diese Anforderungen beziehen sich auf Raumabmessungen und Bewegungsflächen, Verkehrswege sowie Anforderungen an Pausenräume, Umkleiden und WC-Anlagen innerhalb einer Praxis.

Anforderungen an medizinische Einrichtungen: Über 40 Vorschriften und Normen zu Hygiene, Strahlenschutz und Arbeitsschutz

Zusätzlich zu den Anforderungen aus ASR und ArbStättV ergeben sich mehr als 40 Anforderungen, Vorschriften und Normen, die auf den Betrieb einer medizinischen Einrichtung Anwendung finden. Dazu gehören unter anderem Vorschriften zur Hygiene, zum Strahlenschutz, zum Arbeitsschutz und so weiter.

Bevor man nach neuen Praxisflächen sucht, sollte man seine individuellen Bedürfnisse und Anforderungen an den zukünftigen Praxisbetrieb definieren, um bei der Suche nach neuen Praxisräumen Ressourcen zu sparen. Eine zu kleiner oder zu großer Flächengesuch führt im weiteren Verlauf zu Problemen. Daher sollte man vor der Suche eine gründliche Planung durchführen und den Flächenbedarf seiner Praxisräume ermitteln.

Mindestgröße für Arztpraxen: Wie Sie Ihren individuellen Flächenbedarf ermitteln

Um den individuellen Flächenbedarf zu ermitteln, empfehlen wir, alle Praxisräume, Funktionen, Stationen und Verkehrsfläche tabellarisch zu erfassen und durchschnittliche Flächenanteile zuzuordnen. Dies gibt einen realistischen Überblick über den tatsächlichen Bedarf je nach Fachrichtung und Praxisform. Die Arbeitsstättenverordnung gibt Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arztpraxen vor. Zudem müssen Tätigkeiten der Schutzstufe 2 nach TRBA mit entsprechenden Schutzmaßnahmen ausgeführt werden.

Individuelle Raumplanung für Arztpraxen: Mindestgröße und notwendige Räume je nach Fachrichtung und Praxisform

Die Mindestgröße der Praxis hängt von der Fachrichtung und Praxisform ab. Es ist empfehlenswert, eine gründliche Analyse des individuellen Raumbedarfs durchzuführen, um eine ausreichende Fläche für die Praxisräume sicherzustellen. Der Grundstock notwendiger Räume umfasst den Eingangs-, Empfangs-, Wartebereich, Behandlungs- und Untersuchungsraum, Laborbereich, Personalraum, Putzraum, Flure und getrennte Toiletten. Je nach Fachrichtung und Praxisform können zusätzliche Funktionsbereiche notwendig sein, wie z.B. ein Eingriff-Raum, Instrumentenaufbereitung oder ein Strahlenschutzbereich.

Planung Ihrer Arztpraxis: Mindestgröße und gesetzliche Anforderungen im Überblick

Summe der notwendigen räumlichen Grundvoraussetzung einer Praxis ≥ 79 m²

Platzbedarf von ärztlichen Funktionsbereichen

Wie viel Platz benötigen fachspezifische ärztliche, medizinische und technische Funktionsbereiche wirklich? Zusätzlich zu den ärztlichen Funktionsbereichen wie Sprechzimmern und Behandlungs- sowie Untersuchungsbereichen hängt der Platzbedarf von der Fachrichtung, der Arbeitsorganisation, den Abläufen und der Anzahl der Behandler*innen ab, wodurch er variabel ist.

Mindestgröße Arztpraxis Vorschrift

Fazit ≥ 140 m²

Für eine Praxis gibt es einen Mindestbedarf von 140 m², der aus notwendigen, variablen, fachbezogenen und optionalen Raumfunktionen besteht. Um den individuellen Mindestflächenbedarf zu ermitteln, ist ein Raumbuch mit den jeweiligen Raumgrößen erforderlich.

ÜBERSICHT MED-FACHRICHTUNGEN UND MINDESTGRÖSSEN:

Allgemeinmedizinische Praxis ≥ 140 m² Ø 220 m²
Internistische Praxis ≥ 140 m² Ø 220 m²
Praxis für Neurologie ≥ 140 m² Ø 220 m²
Praxis für Augenheilkunde ≥ 140 m² Ø 220 m²
HNO-Praxis ≥ 160 m² Ø 240 m²
Praxis für Kinderheilkunde (Pädiatrie) ≥ 160 m² Ø 240 m²
Gynäkologische Praxis ≥ 160 m² Ø 240 m²
Urologische Praxis ≥ 160 m² Ø 240 m²
Dermatologische Praxis ≥ 160 m² Ø 240 m²
Praxis für Kieferorthopädie ≥ 160 m² Ø 240 m²
Orthopädische Praxis ≥ 180 m² Ø 260 m²
Zahnheilkunde 3 Plätze ≥ 160 m² Ø 240 m²
Zahnheilkunde 10 Plätze ≥ 300 m² Ø 380 m²
Zahnheilkunde 5 Plätze ≥ 220 m² Ø 300 m²
Chirurgische Fachrichtungen / Praxisteile ≥ 250 m² Ø 400 m²
Praxis für MKG ≥ 350 m² Ø 450 m²
Radiologische Praxis ≥ 700 m² Ø 1200 m²

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Ich gebe Ihnen eine unabhängige und praxisnahe Einschätzung, ob die vorhandene oder geplante Fläche für Ihre Arztpraxis wirklich ausreicht – und wo Risiken oder Optimierungsmöglichkeiten liegen. Als fachtechnischer Sachverständiger für Gesundheitsimmobilien bringe ich Erfahrung aus zahlreichen Projekten ein und kann Ihnen schnell und flexibel eine belastbare Drittmeinung liefern. So haben Sie eine klare Entscheidungsgrundlage, bevor Sie verbindliche Schritte wie Vertragsabschlüsse, Umbauten oder Investitionen gehen.

Ich entwickle mit Ihnen eine effiziente und logisch aufgebaute Raumnutzung, die klare Strukturen und reibungslose Arbeitsabläufe für Behandler:in und Praxisteam ermöglicht. Ziel ist es, Wege zu optimieren, Funktionen sinnvoll zuzuordnen und Reibungsverluste im täglichen Betrieb zu vermeiden.

Meine Leistungen

  • Einschätzung, ob die vorhandene oder geplante Fläche für Ihre Praxis langfristig ausreicht

  • Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten bei Raumaufteilung und Funktionsanordnung

  • Ermitteln des realistischen Flächenbedarfs – abgestimmt auf Ihre Fachrichtung und Praxisform

  • Berücksichtigung relevanter Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene

  • Empfehlung sinnvoller baulicher oder organisatorischer Maßnahmen, um die Praxisabläufe zu verbessern