Stichwort Wartezimmer – Welche Vorschriften zur Anzahl der Stühle und Raumgröße gibt es?
Oftmals stellt sich die Frage nach der notwendigen Anzahl an Sitzgelegenheiten für Patienten im Wartezimmer der künftigen Praxis. Während der Planung neuer Praxisräume oder dem Umbau von Bestandspraxen ist eine präzise Antwort zur Anzahl an Sitzplätzen und notwendigen Flächenressourcen für das Wartezimmer zu finden.
Gesetzliche Mindestgrößen von Wartezimmern
Die Mindestgröße von Wartezimmern in ambulanten medizinischen Einrichtungen (Arzt- und Zahnarztpraxen) ist in keiner DIN-Norm, Arbeitsstättenrichtlinien oder Landesbauordnung gesetzlich geregelt. Es gibt vielmehr nicht einmal eine Vorschrift, dass Sie einen Warteraum in der Praxis vorhalten müssen. Daher auch der Umstand, dass hierzu keine Regelung getroffen wurde.
Verteilung- und Steuerungsmöglichkeiten von Patienten
Ausschlaggebend für die Planung eines Warteraums ist die Festlegung auf einen zentralen Patienten-Wartebereich oder die zusätzliche Unterteilung in verschiedene dezentrale Wartezonen innerhalb einer Praxis. Die damit verbundenen Möglichkeit Patienten durch das Praxispersonals sinnvoll überblicken und vorausschauend steuern zu können, ist eng mit der künftigen Praxisorganisation und Abläufen bis hin zum Bestellmanagement verknüpft.
Wie viel Fläche benötige ich für mein Wartezimmer und 15 Wartestühle?
Unabhängig von der Fachrichtung und Praxisgröße ist festzustellen, dass medizinische Einrichtungen ab 15 Sitzplätzen weniger Probleme mit der Patientenverteilung haben, als Praxen mit weniger Sitzplätzen. Dies geht aus meiner persönlichen Erfahrung aus über 21 Jahren Praxisbegehung und Bestandsaufnahmen hervor. Sobald die medizinischen Fachrichtungen spezieller werden und Patienten innerhalb der Praxis verteilt werden können, empfehlen sich Kurzwartezonen im unmittelbaren Bereich vor Labor-, Diagnostik-, Therapie- und sonstige Funktionsräumen bis hin zum separaten OP-Vorwarten.
Mehr Raum, aber nicht mehr Wartezimmerstühle
Das Verhältnis von Grundfläche (Länge x Breite) und die dazugehörige Wandabwicklung (A + B + C + D = Umfang) verläuft nicht linear zur möglichen Aufstellfläche und damit Anzahl von Stühlen im Wartezimmer. Soll bei der Praxisplanung die Anzahl der Sitzmöglichkeiten vor den Wänden von 8 Plätzen auf 16 Plätze verdoppelt werden, so ist die Grundfläche des Wartebereichs zu vervierfachen! Solch ein Sprung ist bei mangelnder Grundfläche oder der gegebenen Raumstruktur oftmals nicht möglich, oder nur zu Lasten anderer wichtiger Funktionsbereiche der Praxis.
Hier drei Beispiele zur Anzahl von Wartezimmerstühlen /-Plätzen
Die Nachfolgenden drei Wartezimmer-Beispiele weisen rechnerisch das Verhältnis von Anzahl Stuhl je Grundfläche (m²) Wartezimmer aus und das Verhältnis von Anzahl Stuhl zum Raumumfang. Diese Angaben beinhalten notwendige Abstands- und Bewegungsflächen, Raum für die Türöffnung oder den Zugang sowie den Platzbedarf für die Garderobe, eventuelle Fensterflächen, Ablagen für Informationsmaterial, Kinderspielecken oder der Eckbereiche in denen Stühle aufeinandertreffen.
Tipp: Bei einem rechtwinkligen Wartezimmer > 25m² Grundfläche, kann die Wartezimmerbestuhlung teilw. in Sitzgruppen, die innerhalb des Raums angeordnet sind, geplant werden. Der Zugewinn an zusätzlichen Sitzplätzen im Vergleich zur klassischen Wandbestuhlung hält sich jedoch in Grenzen, oder kommt erst bei noch größeren Raumflächen zum Tragen.
Wartezimmer Bestuhlungskonzepte
Es gibt zahlreiche Bestuhlungsformen im Veranstaltungswesen. So die klassische U-Form, Bankettbestuhlung, Fischgrätenbestuhlung oder die Theater- & Kinobestuhlung. Eine Wartezimmerbestuhlung hingegen, ist in der Fachwelt so nicht vorgesehen.
Wandanordnung
Wartezimmerstühle werden klassisch als „Wandbestuhlung“ angeordnet, unabhängig davon ob als Stuhl- oder Sitzbank. Der Raum in der Mitte wird als Bewegungsfläche und Platz für Ablagen verwendet. Wand- und damit Aufstellflächen für die Raumbestuhlung wird aber auch für die Garderobe, Tür- und Fensterflächen oder für Zimmerpflanzen oder Kunstobjekte verwendet.

Sitzgruppenbestuhlung
Eine Sitzgruppenbestuhlung kann bei entsprechendem Platzangebot zusätzlich im Warteraum angeordnet werden. Der vermeintliche Gewinn an zusätzlichen Sitzplätzen hält sich jedoch in Grenzen. Sitzgruppen bieten jedoch eine sehr gute Möglichkeit große Räume zu unterteilen, gestalterische oder praktische Funktionen wie beispielsweise halbhohe Sichtschutz oder Akustikelemente oder Pflanzkübel zu integrieren. Hier bieten sich besonders Sitzbänke oder zu mindestens feste Sitzschalen an.

Tipp: Erfragen Sie bei ihrem Bauträger, Architekt oder Praxisplaner, ob der öffentliche Wartebereich als Teil des notwendigen Flures und damit Bestandteil des Rettungsweges ist. Dies hat Auswirkung auf den Wartebereich und eine B1 Bestuhlung.
Tabelle Wartezimmerstühle und Normen-Übersicht
Die hier aufgeführten Werte zur Anzahl der Sitzplätze in einem Wartezimmer im Verhältnis zur Grundfläche dienen der Orientierung einer frühen Planungsphase. Diese unterliegen weder einer Norm, Vorschrift oder sonstiger Anforderungen.
Zu beachten ist, dass ein funktionaler Mindestabstand der Stuhlachse von ≥ 65 cm gegeben sein muss. Dieses Achsmaß bedeutet, dass die Stühle ohne Abstand zueinander in Reihe stehen. Besser ist es ein zusätzlicher Komfort-Abstand zwischen den Sitzgelegenheiten von ≥ 35 cm zu gewährleisten, was jedoch die Anzahl der Sitzplätze im Wartezimmer halbiert.
Beachten Sie die derzeitigen Sicherheits- und Abstandsregelungen zum Coronavirus, auch im Wartezimmer.
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