Welcher Bodenbelag ist für Arzt- und Zahnarztpraxen zugelassen?
Welcher Bodenbelag ist für den Einsatz in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis geeignet, welche eher ungeeignet oder sogar verboten?
Um diese Frage zu beantworten zu können, sind einerseits die hygienischen Bestimmungen und Vorschriften für medizinische Einrichtungen und zum Zweiten die technischen Produkteigenschaften sowie Qualitäten der jeweiligen Bodenbelagsarten unter die Lupe zu nehmen.
Individuelle Anforderungen an den Bodenbelag
Darüber hinaus können individuelle Anforderungen an die Qualität, Belagskomfort, Design oder technischen Merkmalen eine ausschlaggebende Rolle bei der Wahl des „richtigen“ Bodenbelags für die Arzt- oder Zahnarztpraxis spielen.
Teppichboden in der Arztpraxis?
Bei der Vielfalt möglicher Fußbodenbeläge zur Verlegung in Arztpraxen unterscheidet man grundsätzlich zwischen „Textilen Bodenbelägen“ und „Nicht-textilen Bodenbelägen“. Beide Arten lassen sich grundsätzlich in Arzt- und Zahnarztpraxen einbringen – jedoch nicht in jeden Funktionsbereich der Praxis. Textile Bodenbeläge können beispielsweise im öffentlichen Praxisbereich wie Eingang, Flure, Wartezimmer, Empfang, Backoffice, Arztbüro und in der Praxisverwaltung verlegt werden.
Böden für das Gesundheitswesen
Hygienische Bestimmungen für Bodenbeläge in der Praxis
Die hygienischen Bestimmungen und Vorschriften geben allgemeine Richtlinien vor, welche jedoch je nach Art- und Fachrichtung der jeweiligen Praxis abweichen bzw. erhöhte Anforderungen erfüllen müssen. Nicht-textile Bodenbeläge oder auch als wischbare Hartbeläge bezeichnet finden grundsätzlich in der gesamten Praxis ihren Verwendungszweck. Ausnahmen bilden hier wie immer ambulante OP-Bereiche oder die Instrumentenaufbereitung.
Bodenbeläge sind genormt, klassifiziert und getestet.
Daraus ergeben sich die sogenannten Beanspruchungsklassen, die diese nach Wiederstandfähigkeit und Robustheit des jeweiligen Bodenbelages unterscheiden (Europäische Klassifizierung EN 685). Bei der Wahl nach einem geeigneten Bodenbelag für die Arzt- oder Zahnarztpraxis ist grundlegend nach Bodenbelägen zum Einsatz in gewerblichen Bereichen in der Klasse 31 – 43 zu schauen. Ihr Praxisplaner, Architekt oder Bodenleger sollte Sie dazu gut beraten und Empfehlungen aussprechen.
Darüber hinaus gibt es weitere technische Eigenschaften die Aussagen zum Verschleißverhalten, Resteindruck, Lichtechtheit, Rutschklasse, Stuhlrolleneignung, Chemikalienbeständigkeit, Ableitfähigkeit, Oberflächenvergütung, etc. machen, die je na spezieller Anforderung der Praxis in Betracht gezogen werden müssen.
Was fordert das Gesundheitsamt?
Aus Hygienischer Sicht wird von den Gesundheitsämtern so oder ähnlich folgende Punkte formuliert:
„Fußböden, Arbeitsflächen und Oberflächen von Arbeitsmitteln müssen leicht zu reinigen und beständig gegenüber den verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sein.“
„Fußböden müssen rutschhemmend sein. Fugen sofern vorhanden, sind so zu gestalten, dass sie die Reinigung nicht behindern.“
„Auf Teppichböden in den Behandlungsräumen muss grundsätzlich verzichtet werden.“
Hier finden Sie passenden Links:
TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.5/1,2)
Hinzu kommen noch Qualitätsmerkmale und technische Eigenschaften. So sollte aus rein wirtschaftlichen Interessen des Betreibers der Bodenbelag für den gewerblichen Einsatz geeignet sein. Weitere Anforderungen an Bodenbeläge in Räumen des Gesundheitsdienstes ergeben sich an die Rutschhemmung als Schutzmaßnahme gegen Ausrutschen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten: ASR A1.5/1,2 Fußböden.
Übersicht von Bodenbelagsarten
Hygiene, Belastbarkeit, Pflegeaufwand, Unterhaltskosten
Nicht jeder der hier aufgeführten Bodenbeläge erfüllt die Voraussetzung um in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis teilweise oder komplett verlegt werden zu können. Hierbei spielen primär die Eignung des Belags anhand der hygienischen Vorschriften, Richtlinien in Verbindung mit den technischen Produkteigenschaften eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus können zusätzliche Aspekte der Unterhaltskosten, Pflegeaufwand und damit in seiner Langlebigkeit eine ausschlaggebende Rolle spielen.
Tipp: Machen Sie unbedingt einen Praxistest, bevor Sie sich für einen Bodenbelag entscheiden. Lassen Sie hierzu alle von ihnen verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel ca. 24 h auf der Musterprobe einwirken. Wenn das Muster den Test besteht, ist später auch nicht mit Verfärbungen oder Beschädigungen auf der Belagsoberfläche zu rechnen.
Streitpunkt Vinyl-Designbeläge im Untersuchungsraum
Zu einer sehr großen Beliebtheit in Arzt- und Zahnarztpraxen haben es in den letzten 10 Jahren sogenannte Vinyl-Designbeläge geschafft. Diese Art der heterogenen Kunststoffbeläge sind aus technischer Sicht, von ihrer Oberfläche her und den Ansprüchen an ihre hochwertige Holz-, Stein- oder Metalloptik bestens geeignet. Doch aufgrund der zahlreichen Fugen in der Belagsoberfläche ist diese Art von Fußboden in medizinischen Einrichtungen vielen Gesundheitsämtern ein Dorn im Auge.
Die Industrie sagt ja, das Gesundheitsamt nein
Und was nun? Im Praxisalltag kommen trotz der Uneinigkeit über die Fugen zum Einsatz von Vinyl-Designbelägen. Wichtig ist, dass der Betreiber/ die Betreiberin einer medizinischen Einrichtung vorher hierzu ordentlich aufgeklärt wurde. Hierzu noch ein Interessanter Link von IFR Sachverständigenbürogesellschaft für Fußbodentechnik und Raumausstattung mbH LINK
Neugründung einer Zahnarztpraxis in Berlin. PVC Bodenbelag für Behandlungszimmer? hygienefähig, Brandschutzklasse?
Sehr geehrter Herr Dr. Heinze,
bei der Wahl des PVC-Bodenbelags für Behandlungszimmer in einer Zahnarztpraxis können Sie aus zahlreichen Belagsarten wählen.
Bahnenwaren:
– homogener oder heterogener PVC-Belag
– Linoleum
– Kautschuk
– Kunstharzböden
Alle Beläge müssen für den Einsatz in den gewerblichen Bereichen in der Klasse 31 – 43 klassifiziert sein. Bei heterogenen PVC-Belägen ist auf die Nutzschichtdicke zu achten, diese variiert von mind. 0,55 mm bis 1,00 mm. Darüber hinaus gibt es weitere relevante technische Eigenschaften wie Rutschklasse R9 [im Steri R10], Stuhlrolleneignung [weiche Rollen] und ganz wichtig Chemikalienbeständigkeit der Oberflächenvergütung [PU]. Machen Sie hier am besten auf Bodenbelagsmustern ihrer Favoriten den Härtetest und benetzen Sie das Muster mit allen in der Praxis verwendeten Chemikalien, Desinfektions- und Reinigungsmitteln über 24h. Wenn danach eine Verfärbung eintritt muss das entsprechende Mittel hinterfragt und mit dem Belagshersteller auf Eignung abgestimmt werden.
Beste Grüße aus Leipzig!
Holger Brummer
[Interessen verbinden + Ressourcen schonen]
Neugründung Zahnarztpraxis
Ich interessiere mich für die Biofußböden von Wineo aus PU sind diese im gesamten Praxisbereich zulässig? (Planke verklebt) und reicht eine Beanspruchungsklasse von 32 aus? Liebe Grüße L.Hoffmann
Hallo,
was halten Sie von Schiffslack auf Holzfussboden? Wie ist Holzfussboden generell zu bewerten bei Hausarztpraxen?
Herzlichen Dank
Guten Tag,
Holzfußböden in Arztpraxen sind aus meiner Erfahrung in Arztpraxen nicht zu empfehlen.
Ein klassisches Parkett oder ein Dielenboden ist für die täglich starke Patienten-Frequentierung einer Arztpraxis und der notwendigen Unterhaltsreinigung & Desinfektion nicht konzipiert.
Ebenso die mechanischen Belastungen in Bereichen von Sitzarbeitsplätzen sind enorm. Hinzu kommen der erhöhte Aufwand der Unterhaltspflege und Schutzmaßnahmen.
Laut RKI-Richtlinie müssen Oberflächen in Arztpraxen Fugenfrei, leicht zu reinigen und desinfizierbar sein. Dies trifft für einen Holzboden vielleicht am Tag der Bauabnahme zu, aber spätestens im laufenden Praxisbetrieb fängt ein Holzwerkstoff an zu arbeiten und kleinste Beschädigungen in Schutzschicht bieten eingetragener Nässe, Reinigungsmitteln und Schmutz genügend Angriffsfläche auf breiter Front. Ebenso ist der Fugenfreie Abschluss zu allen aufsteigenden Bauteilen (Sockel) entsprechend und damit schwer bzw. gut überlegt auszuführen.
Die Art der Beschichtung „Lack“ sollte ihnen ein Parkettleger in Bezug auf den vorgefundenen Holzboden fachlich beraten.
Mit freundlichen Grüße
Holger Brummer
Guten Tag Frau Findeisen,
hier die Beantwortung ihrer Fragen:
Nutzschichtdicke 0,5 bis 1,00 mm
Die Fußböden müssen feucht zu reinigen, zu desinfizieren und flüssigkeitsdicht sein. Sie müssen beständig gegen die verwendeten Reinigungsmittel und ggf. Desinfektionsmittel sein. (TRBA 250 / RKI-Empfehlung)
Fußböden dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher, rutschhemmend (R9 | im Steri R10) und leicht zu reinigen sein. (ArbStättV)
Notwendige Beanspruchungsklasse für eine Zahnarztpraxis: normal 32 bis sehr stark 34
Viele Grüße aus Leipzig
Holger Brummer
Guten Tag,
Für die Neugründung unserer Zahnarztpraxis Designvinyl
für kompletten Neubau
ca. 380 qm
Meinungen unterschiedlich
welche Nutzschicht? Belastungsklasse?, etc. …….
VLG
Sehr geehrter Herr Brummer, alten Linoleum Boden in Praxis neu mit Farbe und eingebrachten Chips versiegeln lassen. Jetzt ist die Oberfläche nicht mehr homogen, Chips stark spürbar..Reinigung beeinträchtigt..für eine Praxis zulässig?
Beste Grüße..
Dr.Ballke/Buth
Sehr geehrtes Praxisteam,
hygienegerechte Ausstattung von Räumen in Behandlungs- und Funktionsräumen besagt, dass Fußböden und Oberflächen müssen leicht u reinigen sowie desinfizierbar sein müssen.
Hierzu die Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege TRBA 250, 4.1 Mindestschutzmaßnahmen, 4.1.4 Oberflächen: „Oberflächen (Fußböden, Arbeitsflächen, Oberflächen von Arbeitsmitteln) müssen leicht zu reinigen und beständig gegen die verwendeten Reinigungsmittel und gegebenenfalls Desinfektionsmittel sein.“
Link TRBA 250
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Brummer
Meine Frau möchte eine Kinderarztprxis eröffnen, gibt es da für den Boden noch andere Lösungen als PVC Boden?
Mit freundlichen Grüssen
M.Pauling
Hallo Herr Pauling,
die hygienegerechte Ausstattung von Praxisräumen sieht bei Fußböden in Behandlungs- und Funktionsräumen vor, dass diese feucht zu reinigen sowie desinfizierbar sind, inkl. eines dichten Anschluss an alle aufsteigenden Bauteile.
Feucht zu reinigen lassen sich daher die bekannten PVC-, Kautschuk, Linoleumbeläge mit den entsprechenden Rutschklassen R9, Stuhlrolleneignung, als Objektbeläge mit einer Beanspruchungsklasse 33 bis 34.
Viel Grüße in die Schweiz,
Holger Brummer
Guten Tag,
in unserem CTG-Raum haben wir einen Teppichboden. Ist das ok?
Mit freundlichen Grüßen
I. Daub
Sehr geehrter Herr Brummer,
wir bauen gerade eine neue Hautarztpraxis mit einem Eingriffsraum (PO-C). Ist hier die Verlegung des PVC-Boden mit Hohlkehle erforderlich? Welchen Randabschluß empfehlen Sie für die anderen Räume?
Andere Frage am Rande: für die Räulichkeiten insgesamt eher Tapete oder Putz an den Wänden?
Gruß und Dank Manfred Derr
Guten Tag Herr Derr,
eine Verlegung einer Hohlkehle im Eingriffsraum sehe ich nicht als zwingend an – ist jedoch zu empfehlen.
„Fußboden müssen fugendicht, feucht zu reinigen und beständig gegen Chemikalien und Desinfektionsmittel sein. Bei Einsatz von Bodenbelägen ist ein dichter Anschluss an aufsteigende Bauteile wie Wandflächen, Türrahmen und festen Einbauten herzustellen.“
Wenn Sie einen cleveren Bodenleger haben, dann kann er die Hohlkehle aus dem Grundmaterial ohne Übergang aus einem Stück/Bahn die Wand „hochziehen“. Dies reduziert eine Menge „unnötiger“ umlaufender Schweißnähte im Belag.
Für die anderen Räume empfehle ich einen dichten Fugenabschluss zu allen aufsteigenden Bauteilen. Entweder einen Sockelstreifen aus dem Grundmaterial verwenden oder eine vernüftige Sockelleisten Variante wählen. Hierzu soll Sie aber der Architekt oder Bodenleger über die Möglichkeiten beraten.
Die Wandoberflächen der Praxis sollen grundsätzlich abwischbar sein. Wandbeläge im unmittelbaren Arbeitsbereich sollten eine Nassabriebfestigkeit Klasse II nach DIN 30 300 haben, abwischbar und desinfektionsmittelbeständig sein.
VG, Holger Brummer
Guten Tag, ist ein flügelgeglätteter Betonboden C30/37 für eine Arztpraxis geeignet?
Guten Tag, ob sich flügelgeglätteter Betonboden C30/37 als Sichtbeton = Nutzoberfläche für eine Arztpraxis eignet kann ich Ihnen weder aus meiner Erfahrung, noch theoretisch beantworten. Anhand der Anforderungen an Oberflächen für medizinische Einrichten müsste Sie das fertige Produkt auf die jeweiligen Eigenschaften hin prüfen.
1. Fugenfrei
2. Leicht zu reinigen (feucht) & desinfizierbar
3. desinfektions- und chemikalienbeständig
4. Rutschsicherheit oder auch Trittsicherheit >= R9, in Teilbereichen wie bspw. Sterilisation oder Labor R10
Anhand dieser technischen Eigenschaften und Merkmale sollten Sie eine Einschätzung vornehmen können. In einem öffentlichen Praxisbereich wie beispielsweise Wartebereich, Empfang und Nebenräume (Lager, Server, Technik….) sollte es mit dem Sichtbeton funktionieren. Hier am besten mit dem Baustoff-Systemanbieter oder Fachhandel abstimmen.
Viele Grüße,
Holger Brummer