Die Auswahl des richtigen Bodenbelags für Arztpraxen nach Anforderungen und Klassifizierung
Für die Arztpraxis sind Bodenbeläge geeignet, die eine glatte, hygienisch einwandfreie Oberfläche bieten und einfach zu reinigen und zu desinfizieren sind. Einige Beispiele für geeignete Bodenbeläge sind:
- Vinylboden: Dieser Bodenbelag ist wasserdicht, langlebig und einfach zu reinigen. Er ist in einer Vielzahl von Designs und Farben erhältlich und bietet eine glatte Oberfläche, die keine Ritzen oder Fugen hat, in denen Schmutz oder Keime sich ansammeln können.
- Linoleumboden: Dieser Bodenbelag besteht aus natürlichen Materialien und ist ebenfalls wasserdicht, langlebig und einfach zu reinigen. Er bietet eine glatte und hygienisch einwandfreie Oberfläche.
- Keramikfliesen: Dieser Bodenbelag ist ebenfalls wasserdicht, langlebig und einfach zu reinigen. Er bietet eine glatte und hygienisch einwandfreie Oberfläche und ist in einer Vielzahl von Designs und Farben erhältlich.
- Epoxidharzboden : Dieser Bodenbelag ist besonders hygienisch und resistent gegen Säuren, Laugen und Chemikalien, darüber hinaus ist er leicht zu reinigen und desinfizieren
Es ist wichtig zu beachten, dass es immer wichtig ist, die Anforderungen der TRBA 250 und der RKI-Hygienerichtlinien zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Reinigung und Desinfektion der Bodenbeläge den Anforderungen entspricht.
Individuelle Anforderungen an den Bodenbelag
Darüber hinaus können individuelle Anforderungen an die Qualität, Belagskomfort, Design oder technischen Merkmalen eine ausschlaggebende Rolle bei der Wahl des „richtigen“ Bodenbelags für die Arzt- oder Zahnarztpraxis spielen.
Teppichboden in der Arztpraxis?
Bei der Vielfalt möglicher Fußbodenbeläge zur Verlegung in Arztpraxen unterscheidet man grundsätzlich zwischen „Textilen Bodenbelägen“ und „Nicht-textilen Bodenbelägen“. Beide Arten lassen sich grundsätzlich in Arzt- und Zahnarztpraxen einbringen – jedoch nicht in jeden Funktionsbereich der Praxis. Textile Bodenbeläge können beispielsweise im öffentlichen Praxisbereich wie Eingang, Flure, Wartezimmer, Empfang, Backoffice, Arztbüro und in der Praxisverwaltung verlegt werden.
Böden für das Gesundheitswesen
Hygienische Anforderungen an Bodenbeläge in der Arztpraxis
In Arztpraxen gibt es bestimmte hygienische Anforderungen an die Bodenbeläge. Diese Anforderungen sind in der TRBA 250 (Technische Regeln Biologische Arbeitsstoffe) festgelegt, die von dem Robert Koch-Institut (RKI) herausgegeben wird.
Die TRBA 250 schreibt vor, dass Bodenbeläge in Arztpraxen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein müssen. Sie sollten eine glatte, hygienisch einwandfreie Oberfläche bieten und keine Ritzen oder Fugen haben, in denen Schmutz oder Keime sich ansammeln können.
Weiterhin sollten die Bodenbeläge in der Arztpraxis, resistent gegen Chemikalien, Hitze und Feuchtigkeit, sowie abriebfest und strapazierfähig sein.
Es ist auch wichtig, dass die Reinigung und Desinfektion der Bodenbeläge regelmäßig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sie hygienisch sauber sind und nicht mit Krankheitserregern in Kontakt kommen. Eine regelmäßige Überwachung und Dokumentation der Reinigungsprozesse sind ebenfalls wichtig, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der TRBA 250 eingehalten werden.
Die Europäische Norm EN 685: Klassifizierung von gewerblichen Bodenbelägen in der Arztpraxis
Die Europäische Norm EN 685 legt die Klassifizierung von gewerblichen Bodenbelägen fest. Sie unterteilt die Bodenbeläge in verschiedene Klassen, die sich nach ihrer Nutzungsdauer und ihrer Beanspruchung unterscheiden.
Für Arztpraxen sind in der Regel Bodenbeläge der Klasse 34 oder höher geeignet. Diese Klassen haben die höchste Beanspruchung und eine längere Nutzungsdauer im Vergleich zu anderen Klassen.
Klasse 34: lange Lebensdauer
Klasse 43: sehr hohe Beanspruchung, sehr lange Lebensdauer
Es ist wichtig zu beachten, dass die EN 685 nur ein Richtlinie ist und es immer auch die Anforderungen der TRBA 250 und der RKI-Hygienerichtlinien zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Reinigung und Desinfektion der Bodenbeläge den Anforderungen entspricht.
Darüber hinaus gibt es weitere technische Eigenschaften die Aussagen zum Verschleißverhalten, Resteindruck, Lichtechtheit, Rutschklasse, Stuhlrolleneignung, Chemikalienbeständigkeit, Ableitfähigkeit, Oberflächenvergütung, etc. machen, die je na spezieller Anforderung der Praxis in Betracht gezogen werden müssen.
Beispiel Rutschklasse von Bodenbelägen in Arztpraxen
In Arztpraxen ist es wichtig, dass die Bodenbeläge rutschhemmend sind, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Die Rutschfestigkeit von Bodenbelägen wird in Rutschklassen eingeteilt, die in der DIN 51097 festgelegt sind.
Für Arztpraxen empfiehlt sich in der Regel ein Bodenbelag der Rutschklasse R9 oder höher. Diese Rutschklasse gilt als „rutschhemmend“ und ist für Bereiche geeignet, in denen ein erhöhtes Risiko von Stürzen besteht, wie z.B. in Wartezimmern, Fluren und Behandlungsräumen.
Was fordert das Gesundheitsamt in der Praxis?
Aus Hygienischer Sicht wird von den Gesundheitsämtern so oder ähnlich folgende Punkte formuliert:
„Fußböden, Arbeitsflächen und Oberflächen von Arbeitsmitteln müssen leicht zu reinigen und beständig gegenüber den verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sein.“
„Fußböden müssen rutschhemmend sein. Fugen sofern vorhanden, sind so zu gestalten, dass sie die Reinigung nicht behindern.“
„Auf Teppichböden in den Behandlungsräumen muss grundsätzlich verzichtet werden.“
Hier finden Sie passenden Links:
TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.5/1,2)
Hinzu kommen noch Qualitätsmerkmale und technische Eigenschaften. So sollte aus rein wirtschaftlichen Interessen des Betreibers der Bodenbelag für den gewerblichen Einsatz geeignet sein. Weitere Anforderungen an Bodenbeläge in Räumen des Gesundheitsdienstes ergeben sich an die Rutschhemmung als Schutzmaßnahme gegen Ausrutschen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten: ASR A1.5/1,2 Fußböden.
Übersicht von Bodenbelagsarten
Hygiene, Belastbarkeit, Pflegeaufwand, Unterhaltskosten
Nicht jeder der hier aufgeführten Bodenbeläge erfüllt die Voraussetzung um in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis teilweise oder komplett verlegt werden zu können. Hierbei spielen primär die Eignung des Belags anhand der hygienischen Vorschriften, Richtlinien in Verbindung mit den technischen Produkteigenschaften eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus können zusätzliche Aspekte der Unterhaltskosten, Pflegeaufwand und damit in seiner Langlebigkeit eine ausschlaggebende Rolle spielen.
Tipp: Machen Sie unbedingt einen Praxistest, bevor Sie sich für einen Bodenbelag entscheiden. Lassen Sie hierzu alle von ihnen verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel ca. 24 h auf der Musterprobe einwirken. Wenn das Muster den Test besteht, ist später auch nicht mit Verfärbungen oder Beschädigungen auf der Belagsoberfläche zu rechnen.
Streitpunkt Vinyl-Designbeläge im Untersuchungsraum
In einer Arztpraxis ist es besonders wichtig, dass der Bodenbelag hygienisch sauber und in einwandfreiem Zustand ist. Eine problematische Stelle bei Vinyl-Designplanken können die Fugen zwischen den einzelnen Planken sein. Diese Fugen können sich mit Staub und Schmutz ansammeln und sich zu einem Nährboden für Bakterien entwickeln.
Daher ist es wichtig, dass diese Fugen regelmäßig gereinigt werden und dass sie so wenig wie möglich von Schmutz und Bakterien belastet sind. Wie dies in der Praxis tatsächlich sichergestellt wird, das die Fugen zwischen den einzelnen Planken frei von Staub und Schmutz bleiben, kann abschließend nicht beantwortet werden. Eine Möglichkeit, diese Problematik zu umgehen, ist die Verwendung von fugenlosem Vinylboden als Bahnenware in Funktionsbereichen der Praxis in denen Tätigkeiten der Schutzstufe 2 (TRBA 250) ausgeführt werden.
Um die Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) und legt die Anforderungen an Arbeitsstätten in denen biologische Arbeitsstoffe verarbeitet werden sicherzustellen, ist es wichtig, dass die Bodenbeläge leicht zu reinigen und desinfizieren sind, um eine hohe Hygiene in der Praxis sicherzustellen. Beliebte Optionen sind Vinyl-Bodenbeläge als Bahnenware, Linoleum oder Kautschuk-Beläge mit einer thermisch verschweißten Fuge. Thermisch verschweißter Fugen, sind eine gängige Methode, um hygienisch einwandfreie Bodenbeläge in medizinischen Einrichtungen zu erstellen.
Die Industrie sagt ja, das Gesundheitsamt nein
Und was nun? Im Praxisalltag kommen trotz der Uneinigkeit über die Fugen zum Einsatz von Vinyl-Designbelägen. Wichtig ist, dass der Betreiber/ die Betreiberin einer medizinischen Einrichtung vorher hierzu ordentlich aufgeklärt wurde. Hierzu noch ein Interessanter Link von IFR Sachverständigenbürogesellschaft für Fußbodentechnik und Raumausstattung mbH LINK
Elastische Bodenbeläge für das Gesundheitswesen: eine Auswahl an Herstellern
Es gibt viele Hersteller, die elastische Bodenbeläge für das Gesundheitswesen produzieren. Einige Beispiele sind:
- Tarkett: Sie bieten eine breite Palette an elastischen Bodenbelägen, die sich für den Einsatz im Gesundheitswesen eignen, einschließlich Vinylböden, Linoleumböden und PVC-Böden.
- Forbo Flooring Systems: Sie bieten Linoleumböden und PVC-Böden, die sich für den Einsatz im Gesundheitswesen eignen.
- Gerflor: Sie bieten eine breite Palette an elastischen Bodenbelägen, einschließlich Vinylböden und PVC-Böden, die sich für den Einsatz im Gesundheitswesen eignen.
- Altro: Sie bieten eine breite Palette an elastischen Bodenbelägen, einschließlich Vinylböden und PVC-Böden, die sich für den Einsatz im Gesundheitswesen eignen.
- Interface: Sie bieten Teppichfliesen und PVC-Böden, die sich für den Einsatz im Gesundheitswesen eignen.
Es ist wichtig, dass die elastischen Bodenbeläge für das Gesundheitswesen von einem qualitativ hochwertigen Hersteller kommen und die Anforderungen der TRBA 250 sowie der RKI-Hygienerichtlinien erfüllen, um eine hygienisch einwandfreie Umgebung zu gewährleisten. Es ist auch ratsam, sich vor der Auswahl des Bodenbelags von einem Fachmann beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Auswahl den Bedürfnissen und Anforderungen der Praxis entspricht.
Neugründung einer Zahnarztpraxis in Berlin. PVC Bodenbelag für Behandlungszimmer? hygienefähig, Brandschutzklasse?
Sehr geehrter Herr Dr. Heinze,
bei der Wahl des PVC-Bodenbelags für Behandlungszimmer in einer Zahnarztpraxis können Sie aus zahlreichen Belagsarten wählen.
Bahnenwaren:
– homogener oder heterogener PVC-Belag
– Linoleum
– Kautschuk
– Kunstharzböden
Alle Beläge müssen für den Einsatz in den gewerblichen Bereichen in der Klasse 31 – 43 klassifiziert sein. Bei heterogenen PVC-Belägen ist auf die Nutzschichtdicke zu achten, diese variiert von mind. 0,55 mm bis 1,00 mm. Darüber hinaus gibt es weitere relevante technische Eigenschaften wie Rutschklasse R9 [im Steri R10], Stuhlrolleneignung [weiche Rollen] und ganz wichtig Chemikalienbeständigkeit der Oberflächenvergütung [PU]. Machen Sie hier am besten auf Bodenbelagsmustern ihrer Favoriten den Härtetest und benetzen Sie das Muster mit allen in der Praxis verwendeten Chemikalien, Desinfektions- und Reinigungsmitteln über 24h. Wenn danach eine Verfärbung eintritt muss das entsprechende Mittel hinterfragt und mit dem Belagshersteller auf Eignung abgestimmt werden.
Beste Grüße aus Leipzig!
Holger Brummer
[Interessen verbinden + Ressourcen schonen]
Neugründung Zahnarztpraxis
Ich interessiere mich für die Biofußböden von Wineo aus PU sind diese im gesamten Praxisbereich zulässig? (Planke verklebt) und reicht eine Beanspruchungsklasse von 32 aus? Liebe Grüße L.Hoffmann
Hallo,
was halten Sie von Schiffslack auf Holzfussboden? Wie ist Holzfussboden generell zu bewerten bei Hausarztpraxen?
Herzlichen Dank
Guten Tag,
Holzfußböden in Arztpraxen sind aus meiner Erfahrung in Arztpraxen nicht zu empfehlen.
Ein klassisches Parkett oder ein Dielenboden ist für die täglich starke Patienten-Frequentierung einer Arztpraxis und der notwendigen Unterhaltsreinigung & Desinfektion nicht konzipiert.
Ebenso die mechanischen Belastungen in Bereichen von Sitzarbeitsplätzen sind enorm. Hinzu kommen der erhöhte Aufwand der Unterhaltspflege und Schutzmaßnahmen.
Laut RKI-Richtlinie müssen Oberflächen in Arztpraxen Fugenfrei, leicht zu reinigen und desinfizierbar sein. Dies trifft für einen Holzboden vielleicht am Tag der Bauabnahme zu, aber spätestens im laufenden Praxisbetrieb fängt ein Holzwerkstoff an zu arbeiten und kleinste Beschädigungen in Schutzschicht bieten eingetragener Nässe, Reinigungsmitteln und Schmutz genügend Angriffsfläche auf breiter Front. Ebenso ist der Fugenfreie Abschluss zu allen aufsteigenden Bauteilen (Sockel) entsprechend und damit schwer bzw. gut überlegt auszuführen.
Die Art der Beschichtung „Lack“ sollte ihnen ein Parkettleger in Bezug auf den vorgefundenen Holzboden fachlich beraten.
Mit freundlichen Grüße
Holger Brummer
Guten Tag Frau Findeisen,
hier die Beantwortung ihrer Fragen:
Nutzschichtdicke 0,5 bis 1,00 mm
Die Fußböden müssen feucht zu reinigen, zu desinfizieren und flüssigkeitsdicht sein. Sie müssen beständig gegen die verwendeten Reinigungsmittel und ggf. Desinfektionsmittel sein. (TRBA 250 / RKI-Empfehlung)
Fußböden dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher, rutschhemmend (R9 | im Steri R10) und leicht zu reinigen sein. (ArbStättV)
Notwendige Beanspruchungsklasse für eine Zahnarztpraxis: normal 32 bis sehr stark 34
Viele Grüße aus Leipzig
Holger Brummer
Guten Tag,
Für die Neugründung unserer Zahnarztpraxis Designvinyl
für kompletten Neubau
ca. 380 qm
Meinungen unterschiedlich
welche Nutzschicht? Belastungsklasse?, etc. …….
VLG
Sehr geehrter Herr Brummer, alten Linoleum Boden in Praxis neu mit Farbe und eingebrachten Chips versiegeln lassen. Jetzt ist die Oberfläche nicht mehr homogen, Chips stark spürbar..Reinigung beeinträchtigt..für eine Praxis zulässig?
Beste Grüße..
Dr.Ballke/Buth
Sehr geehrtes Praxisteam,
hygienegerechte Ausstattung von Räumen in Behandlungs- und Funktionsräumen besagt, dass Fußböden und Oberflächen müssen leicht u reinigen sowie desinfizierbar sein müssen.
Hierzu die Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege TRBA 250, 4.1 Mindestschutzmaßnahmen, 4.1.4 Oberflächen: „Oberflächen (Fußböden, Arbeitsflächen, Oberflächen von Arbeitsmitteln) müssen leicht zu reinigen und beständig gegen die verwendeten Reinigungsmittel und gegebenenfalls Desinfektionsmittel sein.“
Link TRBA 250
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Brummer
Meine Frau möchte eine Kinderarztprxis eröffnen, gibt es da für den Boden noch andere Lösungen als PVC Boden?
Mit freundlichen Grüssen
M.Pauling
Hallo Herr Pauling,
die hygienegerechte Ausstattung von Praxisräumen sieht bei Fußböden in Behandlungs- und Funktionsräumen vor, dass diese feucht zu reinigen sowie desinfizierbar sind, inkl. eines dichten Anschluss an alle aufsteigenden Bauteile.
Feucht zu reinigen lassen sich daher die bekannten PVC-, Kautschuk, Linoleumbeläge mit den entsprechenden Rutschklassen R9, Stuhlrolleneignung, als Objektbeläge mit einer Beanspruchungsklasse 33 bis 34.
Viel Grüße in die Schweiz,
Holger Brummer
Guten Tag,
in unserem CTG-Raum haben wir einen Teppichboden. Ist das ok?
Mit freundlichen Grüßen
I. Daub
Sehr geehrter Herr Brummer,
wir bauen gerade eine neue Hautarztpraxis mit einem Eingriffsraum (PO-C). Ist hier die Verlegung des PVC-Boden mit Hohlkehle erforderlich? Welchen Randabschluß empfehlen Sie für die anderen Räume?
Andere Frage am Rande: für die Räulichkeiten insgesamt eher Tapete oder Putz an den Wänden?
Gruß und Dank Manfred Derr
Guten Tag Herr Derr,
eine Verlegung einer Hohlkehle im Eingriffsraum sehe ich nicht als zwingend an – ist jedoch zu empfehlen.
„Fußboden müssen fugendicht, feucht zu reinigen und beständig gegen Chemikalien und Desinfektionsmittel sein. Bei Einsatz von Bodenbelägen ist ein dichter Anschluss an aufsteigende Bauteile wie Wandflächen, Türrahmen und festen Einbauten herzustellen.“
Wenn Sie einen cleveren Bodenleger haben, dann kann er die Hohlkehle aus dem Grundmaterial ohne Übergang aus einem Stück/Bahn die Wand „hochziehen“. Dies reduziert eine Menge „unnötiger“ umlaufender Schweißnähte im Belag.
Für die anderen Räume empfehle ich einen dichten Fugenabschluss zu allen aufsteigenden Bauteilen. Entweder einen Sockelstreifen aus dem Grundmaterial verwenden oder eine vernüftige Sockelleisten Variante wählen. Hierzu soll Sie aber der Architekt oder Bodenleger über die Möglichkeiten beraten.
Die Wandoberflächen der Praxis sollen grundsätzlich abwischbar sein. Wandbeläge im unmittelbaren Arbeitsbereich sollten eine Nassabriebfestigkeit Klasse II nach DIN 30 300 haben, abwischbar und desinfektionsmittelbeständig sein.
VG, Holger Brummer
Guten Tag, ist ein flügelgeglätteter Betonboden C30/37 für eine Arztpraxis geeignet?
Guten Tag, ob sich flügelgeglätteter Betonboden C30/37 als Sichtbeton = Nutzoberfläche für eine Arztpraxis eignet kann ich Ihnen weder aus meiner Erfahrung, noch theoretisch beantworten. Anhand der Anforderungen an Oberflächen für medizinische Einrichten müsste Sie das fertige Produkt auf die jeweiligen Eigenschaften hin prüfen.
1. Fugenfrei
2. Leicht zu reinigen (feucht) & desinfizierbar
3. desinfektions- und chemikalienbeständig
4. Rutschsicherheit oder auch Trittsicherheit >= R9, in Teilbereichen wie bspw. Sterilisation oder Labor R10
Anhand dieser technischen Eigenschaften und Merkmale sollten Sie eine Einschätzung vornehmen können. In einem öffentlichen Praxisbereich wie beispielsweise Wartebereich, Empfang und Nebenräume (Lager, Server, Technik….) sollte es mit dem Sichtbeton funktionieren. Hier am besten mit dem Baustoff-Systemanbieter oder Fachhandel abstimmen.
Viele Grüße,
Holger Brummer
Guten Tag,
wir planen aktuell den Innenausbau einer Zahnarztpraxis (Sanierung).
Das größte Fragezeichen in Bezug auf den Bodenbelag ist für mich dabei die Anforderung der Ableitfähigkeit.
Es gibt ein Labor, einen Steri und einen Röntgenraum – und natürlich Behandlungszimmer, Empfang und Wartebereich.
Wie ist Ihre Einschätzung hierzu?
Lieben Dank und viele Grüße
Neele Prauser
Guten Tag,
in einer konventionellen Zahnarztpraxis, also ohne chirurgische Eingriffe, bestehen nach meinem Wissensstand keine Anforderungen an eine Ableitfähigkeit der Fußböden.
Viele Grüße,
Holger Brummer