Die Auswahl des richtigen Bodenbelags für Arztpraxen nach Anforderungen und Klassifizierung

Für die Arztpraxis sind Bodenbeläge geeignet, die eine glatte, hygienisch einwandfreie Oberfläche bieten und einfach zu reinigen und zu desinfizieren sind. Einige Beispiele für geeignete Bodenbeläge sind:

  • Vinylboden: Dieser Bodenbelag ist wasserdicht, langlebig und einfach zu reinigen. Er ist in einer Vielzahl von Designs und Farben erhältlich und bietet eine glatte Oberfläche, die keine Ritzen oder Fugen hat, in denen Schmutz oder Keime sich ansammeln können.
  • Linoleumboden: Dieser Bodenbelag besteht aus natürlichen Materialien und ist ebenfalls wasserdicht, langlebig und einfach zu reinigen. Er bietet eine glatte und hygienisch einwandfreie Oberfläche.
  • Keramikfliesen: Dieser Bodenbelag ist ebenfalls wasserdicht, langlebig und einfach zu reinigen. Er bietet eine glatte und hygienisch einwandfreie Oberfläche und ist in einer Vielzahl von Designs und Farben erhältlich.
  • Epoxidharzboden : Dieser Bodenbelag ist besonders hygienisch und resistent gegen Säuren, Laugen und Chemikalien, darüber hinaus ist er leicht zu reinigen und desinfizieren

Es ist wichtig zu beachten, dass es immer wichtig ist, die Anforderungen der TRBA 250 und der RKI-Hygienerichtlinien zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Reinigung und Desinfektion der Bodenbeläge den Anforderungen entspricht.

Individuelle Anforderungen an den Bodenbelag

Darüber hinaus können individuelle Anforderungen an die Qualität, Belagskomfort, Design oder technischen Merkmalen eine ausschlaggebende Rolle bei der Wahl des „richtigen“ Bodenbelags für die Arzt- oder Zahnarztpraxis spielen.

Teppichboden in der Arztpraxis?

Bei der Vielfalt möglicher Fußbodenbeläge zur Verlegung in Arztpraxen unterscheidet man grundsätzlich zwischen „Textilen Bodenbelägen“ und „Nicht-textilen Bodenbelägen“. Beide Arten lassen sich grundsätzlich in Arzt- und Zahnarztpraxen einbringen – jedoch nicht in jeden Funktionsbereich der Praxis. Textile Bodenbeläge können beispielsweise im öffentlichen Praxisbereich wie Eingang, Flure, Wartezimmer, Empfang, Backoffice, Arztbüro und in der Praxisverwaltung verlegt werden.

Böden für das Gesundheitswesen

Hygienische Anforderungen an Bodenbeläge in der Arztpraxis

In Arztpraxen gibt es bestimmte hygienische Anforderungen an die Bodenbeläge. Diese Anforderungen sind in der TRBA 250 (Technische Regeln Biologische Arbeitsstoffe) festgelegt, die von dem Robert Koch-Institut (RKI) herausgegeben wird.

Die TRBA 250 schreibt vor, dass Bodenbeläge in Arztpraxen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein müssen. Sie sollten eine glatte, hygienisch einwandfreie Oberfläche bieten und keine Ritzen oder Fugen haben, in denen Schmutz oder Keime sich ansammeln können.

Weiterhin sollten die Bodenbeläge in der Arztpraxis, resistent gegen Chemikalien, Hitze und Feuchtigkeit, sowie abriebfest und strapazierfähig sein.

Es ist auch wichtig, dass die Reinigung und Desinfektion der Bodenbeläge regelmäßig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sie hygienisch sauber sind und nicht mit Krankheitserregern in Kontakt kommen. Eine regelmäßige Überwachung und Dokumentation der Reinigungsprozesse sind ebenfalls wichtig, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der TRBA 250 eingehalten werden.

Die Europäische Norm EN 685: Klassifizierung von gewerblichen Bodenbelägen in der Arztpraxis

Die Europäische Norm EN 685 legt die Klassifizierung von gewerblichen Bodenbelägen fest. Sie unterteilt die Bodenbeläge in verschiedene Klassen, die sich nach ihrer Nutzungsdauer und ihrer Beanspruchung unterscheiden.

Für Arztpraxen sind in der Regel Bodenbeläge der Klasse 34 oder höher geeignet. Diese Klassen haben die höchste Beanspruchung und eine längere Nutzungsdauer im Vergleich zu anderen Klassen.

Klasse 34: lange Lebensdauer

Klasse 43: sehr hohe Beanspruchung, sehr lange Lebensdauer

Es ist wichtig zu beachten, dass die EN 685 nur ein Richtlinie ist und es immer auch die Anforderungen der TRBA 250 und der RKI-Hygienerichtlinien zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Reinigung und Desinfektion der Bodenbeläge den Anforderungen entspricht.

Darüber hinaus gibt es weitere technische Eigenschaften die Aussagen zum Verschleißverhalten, Resteindruck, Lichtechtheit, Rutschklasse, Stuhlrolleneignung, Chemikalienbeständigkeit, Ableitfähigkeit, Oberflächenvergütung, etc. machen, die je na spezieller Anforderung der Praxis in Betracht gezogen werden müssen.

Beispiel Rutschklasse von Bodenbelägen in Arztpraxen

In Arztpraxen ist es wichtig, dass die Bodenbeläge rutschhemmend sind, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Die Rutschfestigkeit von Bodenbelägen wird in Rutschklassen eingeteilt, die in der DIN 51097 festgelegt sind.

Für Arztpraxen empfiehlt sich in der Regel ein Bodenbelag der Rutschklasse R9 oder höher. Diese Rutschklasse gilt als „rutschhemmend“ und ist für Bereiche geeignet, in denen ein erhöhtes Risiko von Stürzen besteht, wie z.B. in Wartezimmern, Fluren und Behandlungsräumen.

Was fordert das Gesundheitsamt in der Praxis?

Aus Hygienischer Sicht wird von den Gesundheitsämtern so oder ähnlich folgende Punkte formuliert:

„Fußböden, Arbeitsflächen und Oberflächen von Arbeitsmitteln müssen leicht zu reinigen und beständig gegenüber den verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sein.“

„Fußböden müssen rutschhemmend sein. Fugen sofern vorhanden, sind so zu gestalten, dass sie die Reinigung nicht behindern.“

„Auf Teppichböden in den Behandlungsräumen muss grundsätzlich verzichtet werden.“

Hier finden Sie passenden Links:

TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.5/1,2)

Hinzu kommen noch Qualitätsmerkmale und technische Eigenschaften. So sollte aus rein wirtschaftlichen Interessen des Betreibers der Bodenbelag für den gewerblichen Einsatz geeignet sein. Weitere Anforderungen an Bodenbeläge in Räumen des Gesundheitsdienstes ergeben sich an die Rutschhemmung als Schutzmaßnahme gegen Ausrutschen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten: ASR A1.5/1,2 Fußböden.

Übersicht von Bodenbelagsarten

Hygiene, Belastbarkeit, Pflegeaufwand, Unterhaltskosten

Nicht jeder der hier aufgeführten Bodenbeläge erfüllt die Voraussetzung um in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis teilweise oder komplett verlegt werden zu können. Hierbei spielen primär die Eignung des Belags anhand der hygienischen Vorschriften, Richtlinien in Verbindung mit den technischen Produkteigenschaften eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus können zusätzliche Aspekte der Unterhaltskosten, Pflegeaufwand und damit in seiner Langlebigkeit eine ausschlaggebende Rolle spielen.

Tipp: Machen Sie unbedingt einen Praxistest, bevor Sie sich für einen Bodenbelag entscheiden. Lassen Sie hierzu alle von ihnen verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel ca. 24 h auf der Musterprobe einwirken. Wenn das Muster den Test besteht, ist später auch nicht mit Verfärbungen oder Beschädigungen auf der Belagsoberfläche zu rechnen.

Streitpunkt Vinyl-Designbeläge im Untersuchungsraum

In einer Arztpraxis ist es besonders wichtig, dass der Bodenbelag hygienisch sauber und in einwandfreiem Zustand ist. Eine problematische Stelle bei Vinyl-Designplanken können die Fugen zwischen den einzelnen Planken sein. Diese Fugen können sich mit Staub und Schmutz ansammeln und sich zu einem Nährboden für Bakterien entwickeln.

Daher ist es wichtig, dass diese Fugen regelmäßig gereinigt werden und dass sie so wenig wie möglich von Schmutz und Bakterien belastet sind. Wie dies in der Praxis tatsächlich sichergestellt wird, das die Fugen zwischen den einzelnen Planken frei von Staub und Schmutz bleiben, kann abschließend nicht beantwortet werden. Eine Möglichkeit, diese Problematik zu umgehen, ist die Verwendung von fugenlosem Vinylboden als Bahnenware in Funktionsbereichen der Praxis in denen Tätigkeiten der Schutzstufe 2 (TRBA 250) ausgeführt werden.

Um die Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) und legt die Anforderungen an Arbeitsstätten in denen biologische Arbeitsstoffe verarbeitet werden sicherzustellen, ist es wichtig, dass die Bodenbeläge leicht zu reinigen und desinfizieren sind, um eine hohe Hygiene in der Praxis sicherzustellen. Beliebte Optionen sind Vinyl-Bodenbeläge als Bahnenware, Linoleum oder Kautschuk-Beläge mit einer thermisch verschweißten Fuge. Thermisch verschweißter Fugen, sind eine gängige Methode, um hygienisch einwandfreie Bodenbeläge in medizinischen Einrichtungen zu erstellen.

Die Industrie sagt ja, das Gesundheitsamt nein

Und was nun? Im Praxisalltag kommen trotz der Uneinigkeit über die Fugen zum Einsatz von Vinyl-Designbelägen. Wichtig ist, dass der Betreiber/ die Betreiberin einer medizinischen Einrichtung vorher hierzu ordentlich aufgeklärt wurde. Hierzu noch ein Interessanter Link von IFR Sachverständigenbürogesellschaft für Fußbodentechnik und Raumausstattung mbH LINK

Elastische Bodenbeläge für das Gesundheitswesen: eine Auswahl an Herstellern

Es gibt viele Hersteller, die elastische Bodenbeläge für das Gesundheitswesen produzieren. Einige Beispiele sind:

  • Tarkett: Sie bieten eine breite Palette an elastischen Bodenbelägen, die sich für den Einsatz im Gesundheitswesen eignen, einschließlich Vinylböden, Linoleumböden und PVC-Böden.
  • Forbo Flooring Systems: Sie bieten Linoleumböden und PVC-Böden, die sich für den Einsatz im Gesundheitswesen eignen.
  • Gerflor: Sie bieten eine breite Palette an elastischen Bodenbelägen, einschließlich Vinylböden und PVC-Böden, die sich für den Einsatz im Gesundheitswesen eignen.
  • Altro: Sie bieten eine breite Palette an elastischen Bodenbelägen, einschließlich Vinylböden und PVC-Böden, die sich für den Einsatz im Gesundheitswesen eignen.
  • Interface: Sie bieten Teppichfliesen und PVC-Böden, die sich für den Einsatz im Gesundheitswesen eignen.

Es ist wichtig, dass die elastischen Bodenbeläge für das Gesundheitswesen von einem qualitativ hochwertigen Hersteller kommen und die Anforderungen der TRBA 250 sowie der RKI-Hygienerichtlinien erfüllen, um eine hygienisch einwandfreie Umgebung zu gewährleisten. Es ist auch ratsam, sich vor der Auswahl des Bodenbelags von einem Fachmann beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Auswahl den Bedürfnissen und Anforderungen der Praxis entspricht.