Empfang – Neuralgischer Mittelpunkt der Praxis

Zweifellos gilt der Empfangsbereich immer als neuralgischer und Mittelpunkt der Praxis. Ab und an entpuppt er sich als Flaschenhals, weil diese Praxiszone neben Patientenannahme und -verteilung wechselseitig von allen Seiten gekreuzt wird.

Ein geschützter Arbeitsplatz?

Ein Empfangstresen mit zwei vollwertigen Arbeitsplätzen für die Kommunikation mit den ankommenden und abgehenden Patienten gilt als praktische Lösung. Ebenso ein geschützter Arbeitsplatz, an dem ungestört telefoniert und administrative Arbeiten konzentriert erledigt werden können. Faktoren, die eng zusammenhängen mit Diskretion an Empfang und Arbeitsplatz sowie Datenschutz.

Dreh- und Angelpunkt kann nicht isoliert werden

Äußerst schwierig, eigentlich praktisch nicht machbar ist die Trennung zwischen Empfang und öffentlichem Patienten- / Wartebereich der Praxis. Der Empfang gilt als Dreh- und Angelpunkt für den Praxis- und Arbeitsablauf. Eine zu zentrale Rolle, als dass diese Zone vom übrigen Praxisgeschehen isoliert werden kann.

Assistenzbereich kann den Arzt richtig entlasten & wirtschaften

Für die eigenständigen Tätigkeiten, die an die Assistentinnen delegiert werden, braucht es separate Funktionsbereiche mit kurzen Wegen und Nähe zu den Therapieräumen. Zumal die Assistentinnen ständig wechseln zwischen Empfang, Verteilung und Überwachung kranker Patienten und Tätigkeiten wie Blutentnahme, Urindiagnostik, Infusionen oder Verbände anlegen und Therapie. Hier fehlt es sehr oft an Platz und separaten Funktionsbereichen sowie an einer klaren, strukturellen Abgrenzung zur jeweils nachgelagerten ärztlichen Behandlungszone.

Platz schaffen fürs Praxisteam

Ein angemessener Pausen- und Personalraum sollte ausgestattet sein mit einer modernen Küchenzeile, mit Sitzbereich und Tageslichteinfall. Er bietet Raum für gemeinsame Pausengespräche, Teamsitzungen und Arbeitsbesprechungen. Das alles ist in Zeiten von Fachkräftemangel und Fluktuation auch ein Statement für eine mitarbeiterfreundliche Praxisführung.

Maß der Dinge: Anzahl der Beschäftigen

Ab einer gewissen Personalgröße erweist sich eine separate Umkleidemöglichkeit zum Wechsel von Straßen- und Arbeitskleidung sowie zum Deponieren von Wertsachen als sinnvoll bzw. auch gefordert. Ebenso verhält es sich mit getrennten Personal-WC’S. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR sehen spätestens ab 10 gleichzeitig Beschäftigten zwei Toiletten vor.

Es sammelt sich doch immer was an

Oftmals werden sie unterschätzt – die Lagermöglichkeiten in extra Räumen, ungenutzten Praxisbereichen oder in Möbel-Stauräumen in Verbandszimmer, Labor oder am Empfang.