Anforderung an den medizinischen Handwaschplatz in der Arztpraxis

An Handwaschplätzen, die von Personen mit direktem Patientenkontakt genutzt werden oder sich in kritischen Bereichen befinden, müssen die Spender handkontaktlos zu betätigen sein. Die Verwendung von Einmalflaschen mit Handwaschpräparat wird nachdrücklich empfohlen, weil bei Wiederaufbereitung und Nachfüllen des Spenders ein Kontaminationsrisiko besteht. Die Verwendung von Stückseife ist aus hygienischer Sicht nicht zulässig. Neben den Desinfektionsmittelspendern am Handwaschplatz sind überall dort Spender vorzuhalten, wo eine Händedesinfektion durchzuführen ist. Außerdem sind wandmontierte oder mobile Spender an reinen und unreinen Arbeitsplätzen und ggf. in Schleusen zur Verfügung zu stellen.*

Anforderungen an die Handhygiene

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Händehygiene sind eine gesunde und gepflegte Haut sowie kurze und rund geschnittene Fingernägel. Das Tragen von Nagellack sowie künstlicher bzw. gegelter Nägel kann den Erfolg der Händedesinfektion beeinträchtigen und ist daher unzulässig. In allen Bereichen, in denen eine Händedesinfektion durchgeführt wird, dürfen an Händen und Unterarmen keine Ringe, Armbänder, Armbanduhren oder Piercings getragen werden. Das Tragen von Schmuck sowie langen bzw. nicht naturbelassenen Fingernägeln erhöht einerseits die Gefahr einer Übertragung von Mikroorganismen und kann andererseits die Perforation von Handschuhen verursachen.

Zu den Maßnahmen der Händehygiene gehören:

  • das Händewaschen (Händereinigung)
  • die hygienische Händedesinfektion
  • die chirurgische (präoperative) Händedesinfektion
  • Hautschutz und Hautpflege
  • das Tragen von Handschuhen

Alle diese Maßnahmen sind – angepasst an die eigenen Gegebenheiten (Leistungsspektrum, Besonderheiten der zu betreuenden Patienten, Rahmenbedingungen) – im praxisinternen Hygieneplan zu dokumentieren.*

Ausstattung eines medizinischen Handwaschplatz

Die Arztpraxis muss mit leicht erreichbaren Handwaschplätzen ausgestattet sein.

Zur Ausstattung eines Handwaschplatz gehören:

  • verlängerte Hebelarmatur zur handkontaktlosen Bedienung mit fließend warmem und kaltem Wasser
  • Spender mit Handwaschpräparat (idealerweise wandmontiert)
  • Spender für Händedesinfektionsmittel (idealerweise wandmontiert)
  • Spender für Einmalhandtücher (idealerweise wandmontiert)
  • ggf. Spender oder Tube für Hautpflegeund Hautschutzmittel Sammelbehälter für gebrauchte Einmalhandtücher*

Um die Entstehung erregerhaltigen Aerosols zu minimieren, soll der Wasserstrahl nicht direkt in den Siphon bzw. auf den Abfluss gerichtet sein. Siebstrahlregler am Auslauf der Wasserhähne sollen leicht austauschbar sein. Am Waschplatz ist ggf. ein Spritzschutz zur Abgrenzung von sauberen Arbeitsflächen anzubringen. Waschbecken sollten ausreichend groß, tief ausgeformt und ohne Überlauf sein.*

*Quelle: Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Ein Handwaschplatz muss vorhanden sein:

  • in Räumen oder in der Nähe von Räumen, in denen diagnostische oder invasive Maßnahmen durchgeführt werden,
  • in Räumen, die zur Vorbereitung solcher Maßnahmen dienen, sowie
  • in unreinen Arbeitsbereichen bzw. in deren Nähe.*

Ist in meinem Sprechzimmer ein Handwaschplatz zwingend notwendig? Oder obliegt mir als Betreiber*in dies nach besten Gewissen und Gewährleistung der Handhygiene dies in meiner Praxis zu entscheiden?

Es ist eine Auslegungssache, welche Sie als Betreiber*in der Einrichtung vertreten und plausibel darlegen müssen, dass Sie in ihrem Sprechzimmer ohne Patientenkontakt und Handwaschplatz auskommen und die Handhygiene anderweitig organisatorisch gewährleisten.**

**Einschätzung des Autors.