Praxisfläche 120 m² – das Problem der fehlenden Zonierung
Eine funktionierende Arztpraxis gliedert sich idealerweise in drei klar getrennte Zonen:
- Öffentlicher Bereich (Empfang, Wartezone, Patiententoiletten)
- Interner medizinisch-technischer Bereich (Behandlungszimmer, Funktionsräume, Diagnostik)
- Personalbereich (Umkleiden, Pausenräume, Verwaltung)
Diese Zonierung ist keine gesetzliche Pflicht, sondern Ergebnis langjähriger Praxiserfahrung: Sie optimiert Arbeitswege, steigert Effizienz und schützt sensible Abläufe. Bei nur 120 m² Gesamtfläche lassen sich diese Bereiche kaum klar voneinander trennen – was zu Störungen, Überlagerungen und ineffizienten Prozessen führt.
Typische Folgen einer zu kleinen Praxisfläche
- Funktionsüberlagerung: Ein Raum dient gleichzeitig als Labor, Büro und Lager.
- Störungen im Ablauf: Wege kreuzen sich, interne Arbeitsbereiche liegen im Sicht- oder Hörbereich der Patienten.
- Weniger Arbeitsqualität: Fehlende Rückzugs- und Lagerflächen zwingen zu Improvisationen.
- Erhöhter Koordinationsaufwand: Jeder Handgriff muss mit mehreren Nutzungen abgestimmt werden.
Praxisfläche internistische Praxis – Wahrnehmung vs. Realität
Behandler:innen sehen die Probleme oft punktuell: „Wenn wir hier mehr Platz hätten…“. In Wahrheit ist die Gesamtfläche der begrenzende Faktor. Jede Einzelmaßnahme verlagert nur den Engpass – die strukturelle Enge bleibt bestehen.
Mindestfläche für internistische Einzelpraxen
Nach aktueller Erfahrung liegt die praxisgerechte Untergrenze für eine internistische Einzelpraxis bei mindestens 160 m². Diese Fläche ermöglicht:
- 2–3 Behandlungszimmer mit ergonomischer Bewegungsfläche
- Separaten Funktionsraum (Labor/Diagnostik)
- Abgetrennten Personalbereich mit Umkleide und Pausenraum
- Öffentlichen Bereich mit ausreichend Empfang und Wartezone
- Verkehrsflächen, die Zonen klar voneinander trennen
Langfristige Folgen einer zu kleinen Praxisfläche
- Kurzfristig: Kreative Nutzung unter Bestandsschutz möglich.
- Mittelfristig: Anpassungsdruck steigt mit neuen Geräten, Personal oder Standards.
- Langfristig: Zonenmischung und Flächenmangel bleiben, Erweiterung oder Standortwechsel werden unvermeidbar.
Weiterführender Beitrag: Mindestgröße Arztpraxis
Dieser Artikel ergänzt meinen ausführlichen Beitrag zur Mindestgröße und Flächenplanung für Arztpraxen. Dort erkläre ich, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen, Hygienestandards und ergonomischen Überlegungen in die Flächenplanung einfließen – und warum ich heute klar empfehle, unter 150 m² keine neue Praxis mehr zu planen. Der aktuelle Beitrag baut auf diesen Erkenntnissen auf und zeigt am konkreten Beispiel von 120 m², welche strukturellen Probleme entstehen.
Fazit
Eine Praxisfläche von 120 m² bedeutet für internistische Einzelpraxen fast immer strukturelle Einschränkungen. Fehlende Zonierung, Funktionsüberlagerungen und zu kleine Räume bremsen den Praxisalltag. Wer diese Faktoren vor einer Übernahme erkennt, kann fundierte Entscheidungen zu Investitionen, Umbauten oder Standortwechseln treffen.
Über den Autor & Kontakt
Ich bin fachtechnischer Sachverständiger für Gesundheitsimmobilien und unterstütze Mediziner:innen, die eine Praxisübernahme prüfen oder kurz davor stehen – mit einer unabhängigen Expertise zu:
- Bewertung der Praxisfläche
- Analyse von Raumprogramm & Flächenbedarf
- Optimierungsmöglichkeiten
- Kostenschätzung & Ablaufplanung
- Individuellen Lösungswegen
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