Optimale Zonierung von Arzt- und Zahnarztpraxen – Ein Putzraum als wichtiger Bestandteil

In Deutschland gibt es keine direkte Vorschriften für einen Reinigungsraum in Arzt- und Zahnarztpraxen. Eine optimale Zonierung, einschließlich eines Putzraums, ist wichtig für die Praxisorganisation. Ein Putzraum ist ein Bereich zur Aufbewahrung von Reinigungsmaterialien.

Hygieneanforderung zum Putzraum in Arztpraxen

Dazu gehört die TRBA 250 (Technische Regeln Biologische Arbeitsstoffe), die von dem Robert Koch-Institut (RKI) herausgegeben wird und die Anforderungen an Arbeitsstätten festlegt, in denen biologische Arbeitsstoffe verarbeitet werden. Dazu gehören auch Arzt- und Zahnarztpraxen. Ein Putzraum in einer Arztpraxis muss den Anforderungen der TRBA 250 entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Schutzstufe. Die TRBA 250 ist eine Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) und legt die Anforderungen an Arbeitsstätten fest, in denen biologische Arbeitsstoffe verarbeitet werden. Dazu gehören auch Arztpraxen.

Die Hygienerichtlinien des RKI sollen dazu beitragen, dass die Ansteckungsgefahr mit Krankheitserregern in Arztpraxen minimiert wird. Dazu gehören auch die Reinigung und Desinfektion von Räumlichkeiten und Geräten. Der Putzraum dient auch dazu, das Reinigungspersonal beim Wechsel der Reinigungsmaterialien und -utensilien zu unterstützen. Es ist daher wichtig, dass dieser Bereich regelmäßig gereinigt und desinfiziert wird, um sicherzustellen, dass die Reinigungsmaterialien hygienisch sauber sind und nicht mit Krankheitserregern in Kontakt kommen.

Die Organisation und Planung der Praxis spielen auch eine wichtige Rolle bei der Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten. Es ist wichtig, dass es einen festen Reinigungsplan gibt und dass das Reinigungspersonal entsprechend geschult und ausgestattet ist. Auch die Bereitstellung von ausreichend Reinigungsmaterialien und -utensilien ist von großer Bedeutung. Eine regelmäßige Überwachung und Dokumentation der Reinigungsprozesse sind ebenfalls wichtig, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der TRBA 250 und der RKI-Hygienerichtlinien eingehalten werden.


Fallbeispiele:

  • Übergibt sich ein Patient in der Praxis, muss der Boden und die betreffenden Oberflächen gereinigt und desinfiziert werden. Die verwendeten Reinigungsutensilien und das Wischwasser sind damit kontaminiert. Wenn in der Praxis keinen besonderen Raum oder Ort vorgesehen ist, und das Wischwasser auf dem Personal-WC oder in einem Spülbecken entsorgt wird, sind diese Bereiche automatisch kontaminiert.
  • Gibt es kein separates Ausgussbecken zum Füllen und Entleeren des Wischwagens oder Putzeimer, werden dafür zwangsläufig vorhandene Spülbecken mit „hoher Armatur“ zum befüllen der Eimer zweckentfremdet. Spülbecken befinden sich in einer Praxis meist in Laboren, Steri- oder im Personalraum. Diese Funktionsbereiche werden somit zwangsläufig kontaminiert.

Nachfrage zum Putzraum beim Gesundheitsamt:

Im IfSG wird die Verantwortung für eine konsequente und gründliche Vermeidung der Krankheitsverbreitung dem Leiter der Einrichtung, in einer ambulanten Arztpraxis dem Praxischef, zugeschrieben und dessen Eigenverantwortung klar betont. Aber eine gesetzliche Auflage, wie ein Funktionsraum für die Aufbewahrung von Reinigungsutensilien auszusehen hat und wo er sich in der Praxis befinden soll, existiert nicht. Verlangt wird eine separate (von den restlichen Praxisräumen getrennte) Reinigungswasser-Entnahme und Schmutzwasser-Entsorgung.

Bei der Praxisplanung gibt es also zwei Möglichkeiten.

Der Putzraum kann entweder ein klar abgetrennter Bereich innerhalb eines Raumes sein oder ein separater Raum, wie ein Arbeits- oder Putzraum mit Spülzeile, Ausguss, Waschbecken mit Hygieneausstattung und Stauraum für Reinigungsgeräte und -mittel.

Entscheidet man sich, auch aus wirtschaftlichen Gründen, für eine Ecke-im-Raum- Lösung, entsteht ein offenkundiger Nachteil: Im Praxisalltag besteht die Gefahr einer Durchmischung der wohlmeinend getrennt geplanten Bereiche. So zum Beispiel beim Entleeren der Wischeimer – oder wenn Handwerker in der Praxis arbeiten und Wasser benötigen.


Empfehlung für Lager-/Putzräume:

  1. Lagermöglichkeiten für den Praxisbedarf und z. B. auch Modelle sollten langfristig zur Planung kommen, denn hier hat sich aus Erfahrung gezeigt, dass dieser Raum häufig knapp bemessen ist.
  2. Wichtig ist die sachgerechte Lagerung von Gefahrstoffen.
  3. Die Unterbringungsmöglichkeiten der Putzgeräte und -mittel für die Reinigungskraft müssen berücksichtigt werden.
  4. Ausreichende Be- und Entlüftung zur Trocknung der Reinigungsgeräte und Textilien

Bei der Planung neuer Praxisflächen ist ein separater Raum für Reinigungsgeräte und -wagen mit einer ausreichend großzügigen Möglichkeit, Eimer zu füllen und entleeren zu empfehlen.

Ein Putzraum kann separat als eigener Funktionsraum, innerhalb einer Lagerfläche oder im Vorraum eines Personal-WCs als separater Bereich geplant werden.

Nicht zu vergessen ist die Planung einer Be- und Entlüftung, um zu verhindern, dass feuchte Wischgeräte vor sich hin dunsten und Keime darin vermehren können.

Bild von Manfred Richter auf Pixabay

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