Jeder Arzt*in hat Feuerlöscher nach Art und Umfang der in der Praxis vorhandenen brennbaren Stoffe, der Brandgefährdung und der Grundfläche Praxis in ausreichender Anzahl bereitzustellen.
Jeder Arzt*in hat Feuerlöscher nach Art und Umfang der in der Praxis vorhandenen brennbaren Stoffe, der Brandgefährdung und der Grundfläche Praxis in ausreichender Anzahl bereitzustellen.