Heilberufe Projekt GmbH

Stand: 01.07.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs-, Konzeptions-, Analyse-, Koordinations-, Planungsbegleitungs- und sonstigen fachlichen Dienstleistungen der Heilberufe Projekt GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Heilberufe Projekt GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.3 Für Kauf-, Liefer- oder produktbezogene Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit gesonderten Produktangeboten der Heilberufe Projekt GmbH oder ihrer Marken/Websites, können ergänzende oder vorrangige besondere Geschäftsbedingungen gelten. Diese Dienstleistungs-AGB gelten vorrangig für fachliche Beratungs-, Konzeptions- und Unterstützungsleistungen.

2. Vertragsgegenstand und Leistungscharakter

2.1 Die Heilberufe Projekt GmbH erbringt fachliche Dienstleistungen im Bereich Heilberufe, Gesundheitsimmobilien, Praxis-, MVZ-, Labor-, Behandlungs- und sonstiger medizinischer Nutzflächen.

2.2 Die Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Beratung und Standortexpertise
  • medizinische Nutzungs-, Raum-, Ablauf- und Organisationskonzepte
  • technische Anschluss- und Schnittstellenplanung
  • Flächen-, Ausbau-, Einrichtungs- und Funktionskonzepte
  • fachliche Stellungnahmen zu baulichen, technischen, konstruktiven und organisatorischen Fragen
  • Erstellung von Skizzen, Plänen, Zeichnungen, Tabellen, Baubeschreibungen, Analysen, Varianten und Entscheidungsvorlagen
  • Abstimmungen mit Auftraggebern, Nutzern, Vermietern, Planern, Fachplanern, Behörden, Lieferanten und sonstigen Projektbeteiligten

2.3 Die Leistungen der Heilberufe Projekt GmbH sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, dienstvertragliche Leistungen. Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, Beratung, Analyse, Aufbereitung, Begleitung und Entscheidungsunterstützung, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher, baulicher, genehmigungsrechtlicher, organisatorischer oder sonstiger Projekterfolg.

3. Abgrenzung zu Werkvertrag, HOAI und Bauleitung

3.1 Die Heilberufe Projekt GmbH schuldet keinen werkvertraglichen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich, konkret und gesondert vereinbart wurde.

3.2 Planerische, technische, zeichnerische oder konzeptionelle Elemente der Leistung dienen grundsätzlich der fachlichen Beratung, Projektklärung, Nutzerkonzeption, Schnittstellenabstimmung und Entscheidungsvorbereitung. Sie begründen ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung keine Objektplanung, Fachplanung, Genehmigungsplanung, Bauleitung, Fachbauleitung, Bauüberwachung oder Objektüberwachung.

3.3 Leistungen nach HOAI, insbesondere Grundleistungen einzelner Leistungsphasen, werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart, abgegrenzt und gesondert beauftragt werden.

3.4 Ausgeschlossen sind, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart:

  • Bauleitung
  • Bauleiterfunktion
  • Fachbauleitung
  • Bauüberwachung
  • Objektüberwachung
  • verantwortliche Genehmigungsplanung
  • rechtsverbindliche Prüfung der Genehmigungsfähigkeit
  • Rechtsberatung, Steuerberatung und Finanzierungsberatung

3.5 Der Auftraggeber hat erforderlichenfalls geeignete Architekten, Fachplaner, Bauleiter, Fachbauleiter, Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzierungspartner oder sonstige Spezialisten eigenständig zu beauftragen.

4. Medizinische Nutzerkonzeption und Entscheidungsverantwortung

4.1 Medizinische Nutzungs-, Raum-, Ablauf-, Organisations- und Medizintechnikkonzepte entstehen regelmäßig in einem iterativen Prozess. Die Heilberufe Projekt GmbH entwickelt auf Grundlage der bereitgestellten Informationen Konzepte, Varianten, Empfehlungen und Entscheidungsvorlagen.

4.2 Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, seine betrieblichen Anforderungen, medizinischen Abläufe, Prioritäten, Ausschlusskriterien, Wünsche, Bedenken, Risiken und internen Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig, vollständig und fachlich belastbar mitzuteilen.

4.3 Die Heilberufe Projekt GmbH kann die interne Willensbildung, Organisationsentscheidung und Verantwortungsübernahme des Auftraggebers nicht ersetzen. Die Auswahl, Bewertung und Freigabe einer Variante bleibt eigenverantwortliche Entscheidung des Auftraggebers.

4.4 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass medizinische Nutzungskonzepte regelmäßig Zielkonflikte zwischen Nutzung, Gebäude, Haustechnik, Erschließung, Flächenbedarf, Budget, Terminen, Genehmigungsfähigkeit, Betreiberanforderungen und sonstigen Rahmenbedingungen enthalten können. Die Heilberufe Projekt GmbH unterstützt durch Analyse, Erläuterung, Variantenbildung, Bewertung und fachliche Empfehlung. Eine kompromissfreie, von allen Beteiligten akzeptierte oder in jeder Hinsicht optimale Lösung wird nicht geschuldet.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Die Mitwirkung des Auftraggebers ist wesentliche Voraussetzung für die Leistungserbringung.

5.2 Der Auftraggeber hat insbesondere:

  • vollständige und zutreffende Informationen bereitzustellen
  • Unterlagen, Pläne, Bestandsinformationen und Projektvorgaben rechtzeitig zu liefern
  • medizinische, organisatorische und betriebliche Abläufe zu erläutern
  • interne Entscheidungsprozesse zu organisieren
  • entscheidungsfähige Ansprechpartner zu benennen
  • beteiligte Ärzte, Nutzer, Geschäftsführungen, Praxisleitungen, Betreiber oder sonstige interne Rollen rechtzeitig einzubinden
  • Rückmeldungen innerhalb vereinbarter oder angemessener Fristen zu geben
  • widersprüchliche interne Anforderungen zu klären
  • Entscheidungen und Freigaben verbindlich zu treffen

5.3 Fehlende, verspätete, unvollständige oder widersprüchliche Mitwirkung kann zu Mehraufwand, Terminverschiebungen, Einschränkungen der Bearbeitungstiefe, Anpassungen bereits erarbeiteter Konzepte oder zusätzlichen Abstimmungsschleifen führen. Daraus entstehender Mehraufwand ist nach den vereinbarten Vergütungsregeln zu vergüten.

6. Umgang mit Dritten

6.1 Die Heilberufe Projekt GmbH arbeitet häufig in Projektstrukturen, an denen Dritte beteiligt sind, insbesondere Vermieter, Eigentümer, Architekten, Fachplaner, Bauunternehmen, Medizintechnikplaner, IT-Planer, Banken, Behörden, Betreiber, Lieferanten oder sonstige Projektbeteiligte.

6.2 Die Heilberufe Projekt GmbH übernimmt keine Verantwortung für Leistungen, Entscheidungen, Versäumnisse, Verzögerungen, Angaben, Planungen, Genehmigungen oder Prüfungen Dritter, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart ist.

6.3 Soweit die Heilberufe Projekt GmbH Angaben, Pläne, Unterlagen, Aussagen oder Arbeitsergebnisse Dritter verwendet, erfolgt dies grundsätzlich auf Grundlage der bereitgestellten Informationen. Eine vollständige technische, rechtliche oder fachplanerische Prüfung dieser Angaben ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Arbeitsergebnisse, Nutzungsrechte und Quelldateien

7.1 Arbeitsergebnisse der Heilberufe Projekt GmbH dienen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, der fachlichen Beratung, Entscheidungsunterstützung, Projektklärung und Abstimmung.

7.2 Arbeitsergebnisse werden grundsätzlich in freigegebener Ausgabeform, insbesondere als PDF, bereitgestellt.

7.3 Ein Anspruch auf Herausgabe nativer Bearbeitungsdateien besteht nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung und gesonderter Vergütung. Dies betrifft insbesondere DWG-, DXF-, CAD-, BIM-, offene Office-, Berechnungs-, Modell-, Vorlagen- und sonstige Quelldateien.

7.4 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen werden erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt.

7.5 Die Nutzung ist, sofern nicht abweichend vereinbart, auf das konkret beauftragte Projekt und den vereinbarten Vertragszweck beschränkt. Eine Nutzung für andere Projekte, eine Weitergabe an Dritte, eine Bearbeitung oder Fortführung durch Dritte ist nur im vereinbarten Umfang zulässig.

7.6 Methoden, Vorlagen, Standards, Konzeptlogiken, Erfahrungswissen und Know-how der Heilberufe Projekt GmbH bleiben geschützt. Urheber-, Copyright- und Herkunftsvermerke dürfen nicht entfernt werden.

8. Vergütung und Abrechnung

8.1 Die Vergütung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach Zeitaufwand auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze.

8.2 Die Abrechnung erfolgt regelmäßig monatlich unter Beifügung eines Tätigkeits- oder Leistungsnachweises, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.3 Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten, Auslagen, externe Kosten und sonstige projektbezogene Aufwendungen werden gesondert berechnet, sofern sie erforderlich oder vereinbart sind.

8.4 Pauschalen, Budgets oder Leistungspakete begründen ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Erfolgsgarantie und keine werkvertragliche Leistungspflicht. Sie beschreiben lediglich den vereinbarten Vergütungsrahmen oder Leistungsumfang.

8.5 Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche, zusätzliche Abstimmungsschleifen, nachträgliche Änderungen von Anforderungen oder Mehraufwand infolge fehlender Mitwirkung sind zusätzlich zu vergüten.

9. Termine und Fristen

9.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

9.2 Termine verschieben sich angemessen, wenn der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungen nicht rechtzeitig erbringt, Dritte verspätet zuarbeiten oder sich Projektgrundlagen ändern.

9.3 Die Heilberufe Projekt GmbH haftet nicht für Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, Entscheidungen Dritter, geänderten Projektgrundlagen oder sonstigen Umständen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs beruhen.

10. Kündigung und Folgen der Kündigung

10.1 Dienstleistungsverträge können nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach individuell vereinbarten Kündigungsregelungen beendet werden.

10.2 Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Dies gilt auch für begonnene, vorbereitete oder intern bearbeitete Leistungen, soweit sie dem Auftrag zuzuordnen sind.

10.3 Nicht vollständig bezahlte Arbeitsergebnisse dürfen nicht genutzt, weitergegeben, bearbeitet oder durch Dritte fortgeführt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

10.4 Die Herausgabe nativer Bearbeitungsdateien ist auch im Fall einer Kündigung nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wurde.

11. Haftung

11.1 Die Heilberufe Projekt GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Heilberufe Projekt GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Eine Haftung für Entscheidungen des Auftraggebers, interne Willensbildung des Auftraggebers, Leistungen Dritter, Genehmigungen, Kostenentwicklungen, Terminentwicklungen, Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit, Vermietbarkeit oder sonstige Projekterfolge besteht nicht, soweit die Heilberufe Projekt GmbH hierfür nicht aufgrund eigener Pflichtverletzung verantwortlich ist.

11.4 Prognosen, Einschätzungen, Varianten, Kostenannahmen, Terminannahmen und Empfehlungen beruhen auf den jeweils verfügbaren Informationen und ersetzen nicht die eigenverantwortliche Prüfung und Entscheidung des Auftraggebers oder der jeweils zuständigen Fachbeteiligten.

12. Vertraulichkeit

12.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

12.2 Der Auftraggeber darf Arbeitsergebnisse der Heilberufe Projekt GmbH nur im vereinbarten Umfang an Dritte weitergeben. Eine Weitergabe an Projektbeteiligte ist nur zulässig, soweit dies für das konkrete Projekt erforderlich ist und die Schutzrechte der Heilberufe Projekt GmbH gewahrt bleiben.

13. Rangfolge

13.1 Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.

13.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. individuelle schriftliche oder textförmliche Vereinbarung
  2. Angebot oder Auftragsbestätigung
  3. besondere Leistungsbeschreibung
  4. diese Dienstleistungs-AGB
  5. ergänzende produkt- oder shopbezogene AGB, soweit einschlägig

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht.

14.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Heilberufe Projekt GmbH.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.