PKW Stellplätze für Arztpraxen: Richtlinien und Vorschriften

Die Gründung einer Arztpraxis erfordert nicht nur medizinisches Know-how, sondern auch eine gründliche Kenntnis der Bauvorschriften und Richtlinien für PKW Stellplätze. Dieser Artikel bietet Ärzten und anderen Interessierten eine Übersicht über die relevanten Vorschriften und Empfehlungen für die Bereitstellung von Parkplätzen in Arztpraxen. Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen je nach Standort variieren können.

Bauantrag und Stellplatznachweis

Bei der Planung eines Neubaus für eine Arztpraxis oder der Umnutzung von bestehenden Gebäuden für medizinische Zwecke ist in der Regel ein Bauantrag erforderlich. Teil dieses Antrags ist der Nachweis, dass ausreichend PKW Stellplätze für die Praxis vorhanden sind. In Fällen, in denen bestehende Büro- oder Handelsflächen in eine Arztpraxis umgewandelt werden, spricht man von einem „kleinen Bauantrag“ oder einer Nutzungsänderung. In bestimmten Fällen kann Wohnraum in eine Arztpraxis umgewandelt werden. In jedem Fall ist es wichtig, die Genehmigungsfähigkeit bereits in einer frühen Phase der Planung zu prüfen.

Erforderliche Anzahl von PKW Stellplätzen

Die genaue Anzahl der erforderlichen Stellplätze für Arztpraxen variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe der Praxis, die Standortlage, die Anzahl der Patienten und das Parkplatzangebot in der Umgebung. Einige Städte und Gemeinden haben jedoch eigene Richtlinien und Vorschriften für den Stellplatzbedarf in Gewerbegebäuden, einschließlich Arztpraxen. Hier sind einige Beispiele:

  • In Berlin muss mindestens ein Stellplatz pro 50 Quadratmeter Praxisfläche vorhanden sein.
  • In Hamburg muss mindestens ein Stellplatz pro 100 Quadratmeter Praxisfläche vorhanden sein.
  • In München muss mindestens ein Stellplatz pro 70 Quadratmeter Praxisfläche vorhanden sein.

Es ist jedoch von großer Bedeutung zu beachten, dass diese Richtlinien von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können. Daher empfiehlt es sich, direkt an die zuständigen Behörden in Ihrer Region heranzutreten, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Vorschriften und Richtlinien einhalten.

Die Stellplatzsatzung

Die Festlegung des Stellplatzbedarfs erfolgt auf der Grundlage der Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes und wird in einer Satzung über die Stellplatzpflicht (Stellplatzsatzung) festgelegt. Diese Pflicht gilt für bauantragspflichtige Bauvorhaben und Nutzungsänderungen und sollte bei der Planung und Neugestaltung von Praxisflächen unbedingt berücksichtigt werden.

Praxismietvertrag und Stellplätze

Bei Verhandlungen über einen Praxismietvertrag zur Anmietung neuer Praxisflächen sollten die Anzahl der Stellplätze in der Mieteinheit sowie die Zuständigkeit für die baurechtliche Genehmigung klar geregelt sein. In der Regel obliegt die Verantwortung für die Genehmigung dem Vermieter, da er die Nutzung der Räumlichkeiten als Arztpraxis nur gestatten kann, wenn die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. In der Praxis kann jedoch auch der Nutzer, also der Arzt, in die Verantwortung eingebunden werden.

Richtzahlentabelle für den Stellplatzbedarf und den Bedarf an Abstellplätzen für Fahrräder

Um den Stellplatzbedarf für Arztpraxen genauer zu bestimmen, gibt es Richtzahlentabellen, die den Bedarf an Parkplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder in Gebäuden mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen festlegen. Diese Richtzahlentabellen berücksichtigen die Tatsache, dass Arztpraxen oft einen erheblichen Besucherverkehr haben.

Die geforderte Anzahl der PKW Stellplätze wird normalerweise anhand der Nutzfläche in Quadratmetern (m²) berechnet und mit einer Mindestanzahl angegeben. Die genauen Werte können je nach Gemeinde und Region variieren, weshalb es wichtig ist, sich direkt an die örtlichen Behörden zu wenden, um die spezifischen Anforderungen für Ihre Arztpraxis zu ermitteln.

Darüber hinaus ist es in vielen Fällen auch erforderlich, Abstellplätze für Fahrräder bereitzustellen, um die Bedürfnisse der Patienten und Mitarbeiter zu berücksichtigen. Diese Anforderungen sind ebenfalls in den Richtzahlentabellen enthalten und sollten bei der Planung der Praxisräume berücksichtigt werden.

Insgesamt ist die genaue Festlegung des Stellplatzbedarfs und des Fahrradabstellplatzbedarfs von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Ihre Arztpraxis den örtlichen Vorschriften und Richtlinien entspricht und gleichzeitig den Bedürfnissen Ihrer Patienten gerecht wird. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den relevanten Behörden und Experten in Verbindung zu setzen, um bei der Planung und Umsetzung dieser Anforderungen Unterstützung zu erhalten.

Übersichtstabelle zur Orientierung.

Basis: 1 Stellplatz je 20 bis 30 m² Nutzfläche, jedoch mindestens 3 Stellplätze. Die Satzungen weichen von Gemeinde zu Gemeinde ab.*

von m²

bis m² Anzahl mind. Summe

20

30 1 3

3

40

60 2 3

3

60

90 3 3

3

80

120 4

4

100 150 5

5

120

180 6 6

140

210 7 7

160

240 8

8

180 270 9

9

200 300 10

10

220

330 11

11

240 360 12

12

Stellplätze Nachweis Arztpraxis

Beispiele zur Anzahl der PKW-Stellplätze einer Arztpraxis nach m²:

  • Praxisgrundfläche 145 m² = 5 Stellplätze
  • Praxisgrundfläche 185 m² = 7 Stellplätze
  • Praxisgrundfläche 225 m² = 9 Stellplätze
  • Praxisgrundfläche 345 m² = 12 Stellplätze

*Keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

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