Erfahren Sie, wie Sie den Praxisausbau durch den Vermieter regeln können. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei den Kosten, den Bedingungen und den Bedürfnissen beachten müssen

Bei der Suche und Vorauswahl neuer Praxisräume ist die Prüfung der Machbarkeit hinsichtlich der Flächengröße, Planung der Raumkonzeption und Ermittlung der Kosten unerlässlich. Es ist wichtig, dass die Kosten bekannt sind, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird und dass die Verantwortung für die Umsetzung zwischen den Parteien abgestimmt ist. Dies beeinflusst die Mietkosten, das Investitionsbudget, Fristen und Dauer des Praxismietvertrags.

Praxisausbau durch den Vermieter: Alles was Sie wissen müssen

Zusammenfassend hängt der Ausbau oder Neubau von Praxisräumen durch den Vermieter / Investor von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. den Bedingungen des Mietvertrags, den Interessen und Ressourcen des Vermieters und der Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen. Der Vermieter trägt oftmals die Kosten für den Praxisneubau und verlangt eine höhere Miete. Wichtig ist, dass beide Seiten vor Unterzeichnung klare Vereinbarungen über Umfang, Schnittstellen und Kosten der Maßnahmen fixiert haben. Zur rechtlichen Prüfung des Mietvertrages empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen und für die konzeptionelle, räumliche und technische Planung sollte ein erfahrener Praxisplaner hinzugezogen werden.

Vorsicht beim Praxisausbau durch den Vermieter: Das sollten Ärzte und Zahnärzte wissen

Um rechtliche und finanzielle Fallstricke beim Ausbau und Umbau von Praxisräumen durch den Vermieter zu vermeiden, sollten Ärzte und Zahnärzte einige wichtige Aspekte beachten. Mündliche Zusagen und Absprachen vor Unterzeichnung des Mietvertrages sollten dokumentiert werden. Dies kann in Form einer ausführlichen Ausbaubeschreibung für die neuen Praxisräume als Anlage zum Vertrag erfolgen. Die Aufzeichnung von Gesprächen als Gesprächsprotokoll und das anschließende Versenden von Notizen an alle Beteiligten per E-Mail ist eine gute zeitliche und inhaltliche Bestätigung vorvertraglicher Inhalte und mündlicher Absprachen.

„Sowohl der Vermieter als auch Mieter sollten bei der Planung und Verhandlung über die Investitionen in neue Praxisräume eine gründliche Überlegung anstellen.“

Vertragliche Vereinbarung für Praxismiete oder -kauf

Eine umfassende und vertragliche Vereinbarung über die Anmietung oder den Kauf der neu zu errichtenden Praxisfläche ist der Grundstein für eine erfolgreiche Praxisgründung oder der Verlagerung an einen neuen Standort. Vereinbarungen schützen vor unklaren Regelungen und dem drohenden Verzicht auf wichtige Leistungen, unnötige Mehrkosten oder vor einem zeitlichen Verzug. Als zukünftige Mieter*in einer Praxisfläche verpflichten Sie sich zu einer festen monatlichen Mietzahlung für ein vereinbarte Beschaffenheit. Hier gilt das Minimal-/Maximum-Prinzip. Sie wollen den „maximalen“ Ausbaustandard zum vereinbarten Mietpreis. Ein Vermieter/Investor wahrt mitunter seine wirtschaftliche Interessen über Gebühr, Ihnen die geschuldete Praxisfläche mit „minimalem Aufwand“ und kalkulierten Abschlägen zu liefern.

Fokus liegt auf der vorvertraglichen Planung der neuen Praxisflächen

Dies verdeutlicht, warum der inhaltliche Fokus nicht auf der Auswahl des Praxisbodens oder der Wandfarbe liegt, sondern auf der vorvertraglichen Vereinbarung aller inhaltlichen, technischen und zeitlichen Aspekte, die für Sie als zukünftigen Praxisnutzer relevant sind. Die vorvertragliche Planung ist die wesentliche Grundlage für den erfolgreichen Abschluss eines Praxismiet- oder Kaufvertrages. Dies kann oft zu Problemen führen, da ein Vermieter oder dessen Vertreter nicht über die nötige Expertise und Erfahrung verfügen, um eine Praxisfläche bedarfs- und anforderungsgerecht in Funktionalität und Organisation zu planen. Daher ist es enorm wichtig, dass Sie für diesen Teil Verantwortung übernehmen und auch hier investieren. In Ihrem eigenen Interesse kommt Ihnen bei einem geplanten Vermieter-Ausbau der Praxisflächen eine aktive Rolle bei der Sicherstellung Ihrer Anforderungen an den künftigen Praxisbetrieb zu.

Übernehmen Sie eine aktive Rolle bei der Praxisplanung

Ja, Sie müssen eine aktive Rolle bei der Planung und Durchführung des Praxisausbaus durch den Vermieter einnehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Anforderungen und Bedürfnisse im Rahmen des Mietvertrags berücksichtigt werden.

Wählen Sie einen erfahrenen und unabhängigen Praxisplaner für optimale Ergebnisse

Es ist ratsam, einen erfahrenen und unabhängigen Praxisplaner zu wählen, um Interessenskonflikte und Beeinflussung durch Verkaufsinteressen zu vermeiden. Dieser Praxisplaner kann Ihnen dabei helfen, Anforderungen wie Strom- und Datennetze, Klimaanlage und Beleuchtung zu berücksichtigen und die notwendigen Maßnahmen mit dem Vermieter abzusprechen. Außerdem ist es von Vorteil, einen Planer zu beteiligen, der Sie bei der Auswahl der passenden Einrichtungsgegenstände und Geräte unterstützt, um eine praktikable und effiziente Praxis zu erreichen. Kurz gesagt, ein erfahrener Praxisplaner kann dazu beitragen, dass der Vermieter-Ausbau der Praxisfläche Ihren Bedürfnissen entspricht und eine erfolgreiche Praxisführung ermöglicht.

Folgende Inhalte sind vorvertraglich durch Sie als Nutzer*in zu erbringen, um eine sichere vertragliche Vereinbarung zum Praxismietvertrag zu erlangen.

  • Machbarkeitsprüfung
  • Raumkonzeption/Entwurfsplanung
  • Kostenschätzung
  • Projektzeitenplanung
  • Ausbaubeschreibung*

*Eine Baubeschreibung ist eine der wesentlichsten Anlagen zum erfolgreichen Praxismietvertrag.

Die größte Investition in einem Praxismietvertrag erfolgt im Vorvertragsstadium. Es ist wichtig, eine klare Zielvision zu definieren und daran festzuhalten, auch wenn zahlreiche Punkte und Prioritäten für Sie im Detail Unklar erscheinen. Wenn Sie später feststellen, dass der Praxisausbau und die Bedingungen nicht Ihren Erwartungen entsprechen, wird es schwierig, das ursprüngliche Ziel zu erreichen.

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Bild von Tumisu auf Pixabay